3G am Arbeitsplatz
Ohne 3G-Nachweis zur Arbeit: Mit diesen Folgen müssen Ungeimpfte rechnen
Ohne 3G-Nachweis zur Arbeit: Mit diesen Folgen müssen Ungeimpfte rechnen
Ohne 3G-Nachweis zur Arbeit: Mit diesen Folgen müssen Ungeimpfte rechnen
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Seit dem 24. November gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Beschäftige müssen ihren Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen, Ungeimpfte brauchen täglich ein Testzertifikat. Diese Konsequenzen drohen ohne Nachweis.
Um die Corona-Pandemie in Deutschland weiter einzudämmen, gilt seit vergangenem Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das sieht das neue Infektionsschutzgesetz vor, das SPD, Grüne und FDP gemeinsam vorlegten.
Wer derzeit seine Arbeitsstätte betreten möchte, muss nachweisen, dass er vollständig geimpft, genesen oder getestet ist.
3G am Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss Nachweise kontrollieren
Mit dem neuen Gesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Nachweise ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Bei Geimpften und Genesenen muss der Nachweis einmalig kontrolliert und dokumentiert werden, danach sind keine weiteren Kontrollen notwendig. Die Nachweise müssen jedoch für behördliche Kontrollen bereitgehalten werden.
Wie ist es bei Ihnen?
Von Ungeimpften muss der Arbeitgeber hingegen täglich den negativen Testnachweis einsehen. Ebenso müssen Menschen, die ihren Impf- oder Genesenen-Status nicht preisgeben wollen, täglich ein negatives Testergebnis vorlegen.
Diese Voraussetzungen gelten für den Testnachweis
Ein zu Hause erledigter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus. Der Test muss in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt worden sein. Alternativ kann unter Aufsicht des Arbeitgebers ein Selbsttest gemacht werden. Ergebnisse von Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, Nachweise über einen negativen PCR-Test sind 48 Stunden gültig.
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Nicht-Einhaltung der 3G-Regel: Kündigung möglich
Was ist, wenn Arbeitnehmer bei Arbeitsantritt keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen? Laut Bundesarbeitsministerium müssen Arbeitnehmer in so einem Fall "grundsätzlich arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten". Zunächst würde das Kündigungsrecht eine Abmahnung erfordern. Aber auch eine Kündigung sei möglich: "Weigert sich der Arbeitnehmer dauerhaft, einen 3G-Nachweis vorzulegen, kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen", heißt es.
Dies gilt sowohl für Ungeimpfte ohne Testnachweis als auch für Geimpfte oder Genese, die sich weigern ihren Status offenzulegen und sich zusätzlich nicht testen lassen wollen. Das Fehlen eines 3G-Nachweises gilt als Verletzung der Mitführungspflicht und kann mit einem Bußgeld bis 25.000 Euro geahndet werden.