Corona in Schleswig-Holstein

Omikron-Welle in SH: Ab Dienstag nur noch mit PCR-Test in die Disco

Omikron-Welle in SH: Ab Dienstag nur noch mit PCR-Test in die Disco

Ab Dienstag nur noch mit PCR-Test in die Disco

SHZ
Kiel /Trittau
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Tanzen in einer Discothek (hier ein Archivfoto aus Berlin) ist in Schleswig-Holstein ab Dienstag nur noch mit frischen PCR-Test und Maske erlaubt. Foto: Emily Wabitsch/dpa/shz.de

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Die Kieler Jamaika-Koalition setzt im Kampf gegen die Virusvariante ab Dienstag schärfere Regeln in Kraft.

Nach zahllosen Ausbrüchen der hochinfektiösen Covid-19-Variante Omikron in Clubs und Diskotheken über die Weihnachtsfeiertage und danach in Schleswig-Holstein verschärft die Landesregierung ab Dienstag seine Corona-Regeln. Außerdem sieht sich das Kabinett von CDU-Ministerpräsident Günther mit harscher Kritik der Landtagsopposition konfrontiert.

SPD-Chefin Serpil Midyatli schimpfte am Wochenende: „Daniel Günther hat dafür gesorgt, dass für tausende Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner das neue Jahr in Quarantäne beginnt.“ Es sei ein klarer Fehler gewesen, als einziges Bundesland große Partys über Weihnachten zuzulassen, sagte die Oppositionsführerin im Landtag weiter.

Der Stormarner Abgeordnete Tobias von Pein (ebenfalls SPD) erklärte nach den beiden Weihnachtspartys im Fun-Parc Trittau mit tausenden Besuchern, die nun 14 Tage in Quarantäne sind, dass diese Situation allein aufgrund der Fahrlässigkeit der Landesregierung entstanden sei: „Somit wurde die Möglichkeit für Superspreading-Events geschaffen.“

Fakt ist: In annähernd in der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte im Land – etwa in Dithmarschen, Segeberg, Stormarn, Kiel, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland – gab es nachgewiesene Omikron-Fälle in Clubs und Discotheken, in denen bis 27. Dezember ohne Maske getanzt werden durfte.

Tanzen mit PCR-Test, der maximal 24 Stunden alt sein darf

Nun steuert die Jamaika-Koalition eilig nach. Ab diesem Dienstag gelten: Anzeigepflicht für Tanzveranstaltungen, maximale Teilnehmerzahlen von 50 (innen) und 100 (außen) – und in Discos und Bars wird nun über 2Gplus hinaus ein PCR-Test verlangt, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Paragraf 5, Absatz 6 der am Montagabend veröffentlichten Landesverordnung nennt allerdings eine Ausnahme von der PCR-Testpflicht: Wer seit mindestens 14 Tagen geboostert ist, benötigt nur einen Schnelltest.

Außerdem dürfen sich im öffentlichen Raum maximal zehn Personen treffen, und Besucher in Pflegeeinrichtungen gibt nun FFP2-Maskenpflicht. „Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, sagte Günther am Sonntag.

Dithmarschen am Sonntag schon mit der dritthöchsten Inzidenz

Für die Eindämmung der Omikron-Variante könnte dies schon zu spät sein. Dithmarschen, vor zwei Wochen noch Primus unter allen 401 Kreisen bundesweit, wurde nach mehreren Partys mit Omikron-Infektionsgeschehen seit 18. Dezember nach den Daten des Robert-Koch-Instituts schon am Sonntag als Kreis mit der dritthöchsten 7-Tage-Inzidenz in ganz Deutschland geführt.

Der Beitrag wurde um die Montagabend in der Landesverordnung veröffentlichte Ausnahme von der PCR-Testpflicht für seit 14 Tagen Geboosterte ergänzt.

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