Corona-Höchststand

Omikron-Welle in SH: Landesregierung befürchtet erheblichen Anstieg der Corona-Fälle

Landesregierung befürchtet erheblichen Anstieg der Corona-Fälle

Landesregierung befürchtet erheblichen Anstieg der Fälle

SHZ
Kiel
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Die Omikron-Variante des Coronavirus sorgt in Schleswig-Holstein für einen rasanten Anstieg der Neuinfektionen. Foto: Sascha Steinach via www.imago-images.de/shz.de

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Am Montag vermeldeten die Gesundheitsämter über 2200 Neuinfektionen in Schleswig-Holstein – ein Vorgeschmack auf die Zahlen, die Omikron dem Norden noch bescheren wird?

Trotz schärferer Corona-Regeln rechnet die Landesregierung vorerst nicht mit einem Ende des Anstiegs der Omikron-Fälle in Schleswig-Holstein.

„Wir gehen aktuell davon aus, dass sich in den nächsten Tagen ein weiter erheblicher Anstieg des Infektionsgeschehens vollziehen wird – so wie dies in anderen Ländern, bei denen die Omikron-Variante dominiert, bereits der Fall gewesen ist“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag.

Höchstwerte am Montag

Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen und die Sieben-Tage-Inzidenz hatten im Norden am Montag Höchstwerte erreicht: Laut Landesmeldestelle wurden seit Sonntag 2209 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen kletterte auf 295,5 (Vortag: 244,3).

Bisher sei Schleswig-Holstein gut und im Vergleich glimpflich durch die Pandemie gekommen, sagte der Ministeriumssprecher. „Die Maßnahmen waren sogar regelmäßig strenger, als in anderen Ländern.“

Neue Maßnahmen für SH

Seit Dienstag gelten auch Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum und eine Obergrenze von 50 Teilnehmern bei Veranstaltungen drinnen. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars wird nur noch ein PCR-Test akzeptiert, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, deren Booster-Impfung mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, dass die Länder, die nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite von der so genannten Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht hatten, Clubs und Diskotheken schließen und Tanzveranstaltungen verbieten.

„Schleswig-Holstein gehörte mit dem seinerzeit bundesweit geringsten Infektionszahlen nicht dazu. Das Instrument der Schließung bestimmter Einrichtungen stand hier daher nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nicht zur Verfügung“, sagte der Ministeriumssprecher.

Sollte der Bund nicht wieder die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, werde der Landtag am Montag über eine entsprechende Feststellung für das Land beraten.

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