Wirtschaft

Robert Habeck gibt Gemeinden mehr Freiheit beim Ausbau der Windkraft

Robert Habeck gibt Gemeinden mehr Freiheit beim Ausbau der Windkraft

Mehr Freiheit beim Ausbau der Windkraft

Henning Baethge/shz.de
Kiel
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Windräder an Schleswig-Holsteins Westküste: Gemeinden sollen künftig auch dann Anlagen auf ihrem Gebiet errichten dürfen, wenn ihr Bundesland dort gar keine vorsieht. Foto: grafikfoto.de/shz.de

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Kommunen, die Windparks bauen möchten, sollen sich nach dem Willen der Ampelkoalition künftig über Regionalpläne ihres Landes hinwegsetzen können. Warum das nicht zuletzt für Schleswig-Holstein Zündstoff birgt.

Nach ihrem 30-stündigen Krisengipfel im März hat die Ampelkoalition es angekündigt – jetzt macht Bundesenergieminister Robert Habeck Ernst: Um den Ausbau der Windkraft in Deutschland zu beschleunigen, sollen Städte und Gemeinden künftig auch dann auf ihrem Territorium Windräder genehmigen dürfen, wenn die Regionalplanung eines Bundeslandes dort gar keine Anlagen vorsehen.

Das Gesetz soll noch diese Woche durch den Bundestag

„Plant eine Gemeinde ein Windenergiegebiet auszuweisen, das mit dem Ziel der Raumordnung nicht vereinbar ist, soll ihrem Antrag auf Abweichung von dem Ziel stattgegeben werden“, heißt es in einem Entwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes, den die Ampel noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen will. Damit das klappen kann, behilft sich die Koalition mit einem Kunstgriff und hängt die Änderung kurzerhand an ein Gesetz zur Beschleunigung vom Bau von Flüssiggas-Terminals an, das diese Woche im Parlament beschlossen werden soll.

Grünen-Politiker Habeck schafft somit nicht nur wie berichtet die Möglichkeit, dass Länder mehr Flächen für Windparks ausweisen können als vom Bund vorgeschrieben. Vielmehr gibt er nun auch den Kommunen die Gelegenheit, mehr Windflächen bereitzustellen als vom jeweiligen Land geplant. Das gilt nur dann nicht, wenn in einem Ort an selber Stelle schon eine mit der Windkraft unvereinbare Nutzung vom Land vorgesehen ist. Nicht möglich sein soll zudem das Gegenteil – dass eine Gemeinde einen Windpark ablehnen kann, obwohl die Planung des Landes ihn auf deren Gebiet vorsieht.

Habeck hat vor allem süddeutsche Länder im Blick

Zwar hat der Flensburger Habeck mit der geplanten Regelung vor allem die beim Ausbau der Windkraft eher zögerlichen süddeutschen Bundesländer im Blick. Doch die neue Freiheit für die Gemeinden birgt nicht zuletzt für sein Heimatland Schleswig-Holstein Zündstoff.

Denn im nördlichsten Bundesland wollen Habecks Parteifreund und Amtskollege Tobias Goldschmidt und die für die Raumplanung zuständige CDU-Innenministerin Sabine Sütterlin Waack gerade nicht, dass jede Gemeinde sich nach Gutdünken für die Windkraft entscheiden kann. Vielmehr möchten sie die Windenergie mit Hilfe von detaillierten Regionalplänen möglichst geordnet und einvernehmlich ausbauen. Dieses Ziel der Befriedung ist nun in Gefahr – zumal auch einer der drei Regionalpläne vom Oberverwaltungsgericht Schleswig gekippt worden ist.

Goldschmidt und Sütterlin-Waack wollen erst mal prüfen

Äußern wollten sich am Montag Abend weder Goldschmidt noch seine Kollegin Sütterlin-Waack zu den Plänen aus Berlin. Vielmehr sollen sie jetzt erst mal in Ruhe geprüft werden.

Der Bundesverband Windenergie jubelt

Dagegen jubelte der Bundesverband Windenergie. „Das ist ein wichtiger Schritt, um vor Ort die Energiewende umzusetzen und lokalen Unternehmen den Weg für die Dekarbonisierung zu ebnen“, freute sich Verbandspräsidentin Bärbel Heidebroek. Die Kommunen würden nun für die Windkraft denselben Spielraum erhalten, den sie heute schon bei Photovoltaik-Freiflächen hätten. Daher erwarte sie nun, sagte Heidebroek, „dass durch diese positive Gemeindeöffnungsklausel die Verfügbarkeit von Flächen steigen wird und der Ausbau der Windenergie einen Push erfährt.“

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