Neue Finanzanlagestrategie

Schleswig-Holstein darf nur noch im Rahmen von „Nachhaltigkeit“ investieren

Schleswig-Holstein darf nur noch im Rahmen von „Nachhaltigkeit“ investieren

SH darf nur noch im Rahmen von „Nachhaltigkeit“ investieren

SHZ
Kiel
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Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein Foto: Carsten Rehder/shz.de

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Das Land setzt sich für zukünftige Investitionen Regeln. Sie müssen umweltbewusst, sozial und ethisch verantwortbar sein. Kritik gibt es vom Bund der Steuerzahler.

Bei Geldanlagen mit Mitteln aus dem Versorgungsfonds oder aus Sondervermögen muss die Landesregierung künftig gleichrangig auch ökologische, soziale und ethische Kriterien berücksichtigen. Das schreibt die am Freitag vom Landtag beschlossene nachhaltige Finanzanlagestrategie vor. Nach Angaben des Finanzministeriums sind von der Reform insgesamt Finanzanlagen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro betroffen.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sieht darin eine Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins. Das Land leiste damit einen Beitrag, Nachhaltigkeit einen größeren Stellenwert in der Finanzpolitik zu geben. Von einer zunächst vorhandenen Negativliste von Staaten, in denen künftig keine Anlagen mehr möglich sind, hat die Jamaika-Koalition Abstand genommen. Auch EU-Länder wie Frankreich oder Spanien standen zunächst darauf.

Gesetz nennt nur grundsätzliche Kriterien

„Wir müssen als Land verantwortlich entscheiden, wo wir unser Vermögen investieren“, sagte Beate Raudies (SPD) in der Debatte. Die SPD hätte sich allerdings eine ausgewogenere Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 gewünscht, sagte sie.

Dem Land ist es künftig verboten, Beträge ab einer Million Euro in Finanzanlagen von Staaten zu investieren, die systematisch die Todesstrafe anwenden, das Pariser Klimaabkommen oder das Übereinkommen über die biologische Vielfalt nicht ratifiziert haben.

Ausgeschlossen sind beispielsweise auch Länder, die Angriffskriege führen, den Atomwaffensperrvertrag nicht unterschrieben haben oder die bei der „politischen und zivilen Freiheit als unzureichend klassifiziert werden“.

Kritikpunkte

Zudem ist der Kauf von Finanzanlagen von Unternehmen untersagt, die im Geschäftsfeld fossile Brennstoffe oder Atomkraft aktiv sind sowie von Firmen, die „selbst oder deren Zulieferer offensichtlich und systematisch Menschenrechte verletzen“. Gleiches gilt für Rüstungsbetriebe, die Waffensysteme oder Schlüsselkomponenten herstellen, die gegen UN-Übereinkommen verstoßen.

Im Vorfeld der Abstimmung im Landtag hatte der Bund der Steuerzahler zwar von einer gewissen politischen Vorbildfunktion gesprochen. „Das ist aber nicht zu Ende gedacht“, sagte Geschäftsführer Rainer Kersten . Das Regelwerk sei teilweise nicht nachvollziehbar und habe Widersprüche. So seien Partner ausgeschlossen, mit denen das Land politisch kooperiere. Zudem verlasse sich die Regierung auf die Bewertung von Dritten.

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