Bei Omikron-Kontakt

SH ermöglicht verkürzte Corona-Quarantäne für Beschäftigte in kritischer Infrastruktur

SH ermöglicht verkürzte Corona-Quarantäne

SH ermöglicht verkürzte Corona-Quarantäne

SHZ
Kiel
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Bei Kontakt mit Omikron-Infizierten gelten auch für Geimpfte strenge Quarantäne-Maßnahmen. Doch Ausnahmen sind möglich. Foto: imago images/Christian Ohde/shz.de

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Um die Versorgung nicht zu gefährden, können Beschäftigte in bestimmten Bereichen eine Kontakt-Quarantäne auf fünf Tage reduzieren. In Ausnahmefällen sind quarantäneersetzende Maßnahmen möglich.

Vor dem Hintergrund der in Schleswig-Holstein bereits dominant auftretenden Omikron-Variante des Coronavirus setzt das Land bereits vor einer Bundeseinheitlichen Anpassung der Quarantänezeiten einige Änderungen bei Isolation und Quarantäne um. Das geht aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom Donnerstag hervor. Zentral sei dabei, die Handlungsfähigkeit der Gesundheitsämter sicherzustellen.

Demnach gilt nach engem Kontakt zu einer Infizierten Person eine häusliche Quarantäne von zehn Tagen, unabhängig vom Nachweis einer bestimmten Variante. Zuvor mussten Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne. Nach Ablauf dieser Frist endet die Quarantäne automatisch. Dieses entspreche auch den Regelungen im derzeit gültigen Absonderungserlass des Landes.

Für Geimpfte gilt jedoch nur dann eine Quarantänepflicht, wenn bei der positiv getesteten Kontaktperson eine Infektion mit der Omikron-Variante nachgewiesen wurde.

Ausnahmen für Beschäftigte in kritischer Infrastruktur

Ausnahmen davon können wiederum für bestimmte Berufsgruppen geltend gemacht werden, um die Abläufe in der sogenannten kritischen Infrastruktur aufrechtzuerhalten.

Dies gilt für medizinisches und pflegerisches Personal, Beschäftigte in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie bei Beschäftigten in der Telekommunikation sowie in der Energie- und Wasserversorgung. Bei diesen Gruppen kann eine Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test beendet werden.

Sollte es für die Aufrechterhaltung der Versorgung nötig sein, können der Mittteilung zufolge auch sogenannte quarantäneersetzende Maßnahmen angewendet werden. Vor dem Hintergrund der leicht übertragbaren Omikron-Variante sollte diese Möglichkeit aber nur nach sorgfältiger Risikobewertung und unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen Anwendung finden.

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