Mobilität in Flensburg

Streit um E-Scooter: Wie kann die Nutzung kontrolliert werden?

Streit um E-Scooter: Wie kann die Nutzung kontrolliert werden?

Streit um E-Scooter: Kann die Nutzung kontrolliert werden?

SHZ
Flensburg
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Über die E-Scooter gehen die Meinungen in der Fördestadt auseinander. Foto: Marcus Dewanger/shz.de

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In der Flensburger Politik ist man gespaltener Meinung, ob und wie das E-Scooter-Angebot in Flensburg reguliert werden sollte. Fest steht: Die rechtlichen Möglichkeiten sind begrenzt.

Den einen sind sie ein Dorn im Auge, den anderen ein willkommenes Mobilitätsangebot: Seit die E-Scooter in Flensburg Einzug gehalten haben, wird in der Stadt über Sinn und Zweck gestritten. Für Ärger sorgen unter anderem wild abgestellte Roller und die Fahrweise einiger Nutzer.

Im Planungsausschuss wurde nun erneut deutlich: Die rechtliche Handhabe der Kommunen in dieser Angelegenheit ist gering.

Weiterlesen: Immer wieder E-Scooter in der Förde: Staatsanwaltschaft prüft Umweltvergehen

Um dem Ärger Einhalt zu gebieten, hatte die Fraktion Bündnis Solidarische Stadt vor Kurzem einen Antrag auf den Weg gebracht. Die Verwaltung sollte aufgefordert werden, die E-Scooter-Nutzung in der Stadt stärker zu steuern. „Unsere Intention war, den öffentlichen Raum zurückzugewinnen, der durch E-Scooter genutzt wird“, sagte Andreas Zech (Bündnis Soldarische Stadt).

Geh- und Radwege seien nicht dafür konzipiert, ein zusätzliches Verkehrsmittel mit aufzunehmen. Zudem gebe es viele Beschwerden: „Es ist nicht alles Sonnenschein. E-Scooter können eine Ergänzung sein, aber nur, wenn wir die Rahmenbedingen gestalten können“, so Zech.

Das Problem: Die Stadt hat kaum rechtliche Einflussmöglichkeiten auf das Angebot der E-Scooter. Lediglich die Stückzahl war im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit dem ersten Anbieter festgelegt worden. 250 Roller durfte dieser in Flensburg platzieren. Eine gewisse Anzahl ist aus Sicht der Anbieter notwendig, damit das sogenannte Free-Floating-System (Ausleihe ohne feste Station) funktioniert.

250 E-Scooter pro Anbieter

Die Grenze von 250 Rollern gilt allerdings auch für alle anderen Anbieter. Diese zeigen sich bislang zufrieden, das Angebot wird offenbar gut angenommen. Aktuell sind drei E-Scooter-Anbieter in Flensburg aktiv. Im Sommer hatte sich zwischenzeitlich ein weiteres Unternehmen angekündigt, derzeit gebe es jedoch kein konkretes Interesse eines neuen Anbieters, so Stadtsprecher Christian Reimer. Weil sich die Anbieter derzeit aber auf kleinere Städte fokussieren würden, sei nicht auszuschließen, dass es in naher Zukunft noch weitere Anbieter in der Fördestadt geben werde.

Stadtplanerin Claudia Takla Zehrfeld betonte, dass das grundsätzliche Ziel sei, ein vielfältiges Mobilitätsangebot zur Verfügung zu stellen. Dieses wird auch von einigen Fraktionen begrüßt: „Unsere Fraktion sieht die E-Scooter als positiven Effekt für die ganze E-Mobilität“, sagte Karsten Sörensen (CDU). Er bat allerdings die Verwaltung darum, mit den Anbietern Kontakt aufzunehmen, um die maximal Stückzahl möglicherweise zu begrenzen.

Als Kompromiss zum Antrag der Fraktion Bündnis Solidarische Stadt soll die Verwaltung nun zunächst einmal evaluieren, wie die Fahrzeuge in Flensburg genutzt werden: Ausgewertet werden im Wesentlichen die Nutzungsstatistiken der Anbieter, also beispielsweise die gefahrenen Kilometer und die Anzahl der Fahrten. In die Evaluation sollen aber auch Unfallstatistiken und Sachbeschädigungen aufgenommen werden.

Die Fraktion Flensburg Wählen plädierte dafür, die Evaluation auf die Nutzungsgewohnheiten auszuweiten und zu analysieren, inwieweit E-Scooter einen positiven CO2-Fußabdruck hinterlassen. „Es geht darum, die Nutzungsgewohnheiten mit in den Blick zu nehmen“, sagte Julia Trützschler (Flensburg Wählen). „Ich möchte die E-Scooter nicht schlechtreden, nur wenn der Rad- oder Fußweg ersetzt wird, wird kein CO2 gespart. Wir müssen das mal abfragen, dann wären wir handlungsfähig.“ Für ihren Vorschlag erhielt die Fraktion jedoch keine Mehrheit.

Unter anderem Stefan Thomsen (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Frage: „Wenn wir alle diese Erkenntnisse haben, was können wir dann daraus machen? Können wir den Scheiß verbieten? Haben wir irgendwelche Möglichkeiten, aus den geforderten Erkenntnissen, Ordnungsmaßnahmen anzuordnen oder zu treffen? Wenn das nicht der Fall ist, können wir uns diese Verwaltungsbeschäftigung komplett sparen.“

Kein rechtlicher Handlungsspielraum

Verkehrsplaner Aaron Radloff machte klar: „Es würde sich nichts an den Regelungen der freiwilligen Vereinbarung ändern. Wir wüssten nur mehr darüber, wie die Leute die E-Scooter nutzen. Das würde uns aber keinen rechtlichen Handlungsspielraum ermöglichen.“

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Evaluation wurde schließlich dennoch mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen in Auftrag gegeben.

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