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Testpflicht für Reiserückkehrer: Nur ein Prozent wird kontrolliert

Testpflicht für Reiserückkehrer: Nur ein Prozent wird kontrolliert

Reiserückkehrer: Nur ein Prozent wird kontrolliert

SHZ
Kiel
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Ein Bundespolizist kontrolliert einen Autofahrer. Per Schleierfahndung soll geprüft werden, ob Reiserrückkehrer einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder ihre Genesung vorweisen können. Foto: Patrick Seeger/shz.de

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Die Verordnung soll verhindern, dass weitere Infektionen eingetragen werden. Die Gewerkschaft der Polizei stellt klar, dass nur punktuell kontrolliert werden kann, sieht aber eine psychologische Wirkung.

Vom Sonntag an müssen auch Urlauber, die mit Auto, Bahn oder Schiff aus dem Ausland zurückkehren, verpflichtend einen negativen Corona-Test vorlegen, beziehungsweise ihre Impfung oder ihre Genesung nachweisen. Das Bundeskabinett hat am Freitag eine entsprechende Verordnung von Jens Spahn durchgewunken.

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„Es gibt noch keine schriftliche Weisung“

Die Idee kam der Politik auf den letzten Drücker und kontrollieren soll das alles nun die Bundespolizei. Dort herrscht aber noch Rätselraten, was von den Beamten erwartet wird, wie Polizeigewerkschafter Dirk Stooß, Vorsitzender der GdP-Direktionsgruppe Küste, sagt. „Es gibt noch keine schriftliche Weisung. Sollen es stichprobenartige Kontrollen sein, wäre es machbar, wir sind ja in den Seehäfen und in der Grenzfahndung.“

Bundespolizei sieht Landespolizei in der Pflicht

Ganz anders sieht Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, die Lage. Er erklärt: „Wir sind für diese Art des Grenzschutzes nicht mal ansatzweise ausgelegt.“ Und: „Für die Kontrolle der Testpflicht sind eigentlich die Gesundheitsämter und die Landespolizeien zuständig.“

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Doch der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Torsten Jäger, warnt, dass die Grenzen hier schnell erreicht sein dürften. „Gerade die Bereitschaftspolizei ist derzeit bereits voll ausgelastet.“

„99 Prozent der Reisenden verlassen den Bahnhof ohne Kontrolle“

Wie lückenhaft die Kontrollen sein dürften, macht Roßkopf am Beispiel von ankommenden Zügen deutlich: „Wir werden allenfalls einen ganz kleinen Teil rauspicken können, 99 Prozent der Reisenden verlassen den Bahnhof ohne Kontrolle.“

Ist die Testpflicht dann nicht nur Symbolpolitik? Torsten Jäger sagt: „Nein, man erzielt ja eine psychologische Wirkung, vergleichbar mit einer Verkehrskontrolle. Jedem Reiserückkehrer ist klar, dass es ihn treffen kann.“

Es drohen Bußgelder von bis zu 25000 Euro.

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