Corona-Bußgelder

Ungeimpft im Geschäft in SH? 500 Euro Strafe

Ungeimpft im Geschäft in SH? 500 Euro Strafe

Ungeimpft im Geschäft in SH? 500 Euro Strafe

SHZ
Kiel
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Ladenbesitzer müssen auf die 2 G Regel hinweisen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Foto: Arne Dedert

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Das Kabinett hat konkrete Strafen beschlossen, für Kunden und Betreiber von Läden, in denen die 2G Regel missachtet wird.

Die Landesregierung hat in der Pandemie einen neuen Bußgeld-Katalog beschlossen. Neu sind genaue Strafen im Zusammenhang mit der so genannten 2G-Regel im Einzelhandel. Nicht genesene oder nicht-geimpfte Kunden, die Einzelhandelsgeschäfte betreten, für die die 2G-Regel gilt, drohen Bußgelder in Höhe von 500 Euro.

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„Laden-Betreiber sind verpflichtet, die neue 2G-Regel deutlich sichtbar am Eingang des jeweiligen Geschäftes kenntlich zu machen, bei denen diese Regel gilt. Tun sie dies nicht, droht ein Bußgeld von 500 bis 1000 Euro“, erklärt Regierungssprecher Peter Höver. Nach der am Wochenende in Kraft getretenen Landesverordnung seien Betreiber von Einzelhandelsgeschäften, in denen die 2G-Regel gilt, verpflichtet, die Kunden mehrmals täglich stichprobenartig zu kontrollieren. „Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, kann ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro fällig werden.“

Ladenbetreiber müssen Kontrollen dokumentieren

Zudem müssen die Geschäftsinhaber und -betreiber diese Kontrollen dokumentieren. „Wird dies nicht umgesetzt, drohen Bußgelder zwischen 500 und 2000 Euro, so Höver. Die Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Super- oder Baumärkte, Drogerien oder Tankstellen.


Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU, Foto), sagt dazu: „Mir ist bewusst, dass dies vor allem für die Betreiberinnen und Betreiber von Einzelhandelsgeschäften einen enormen Mehraufwand bedeutet. Aber wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen, dass die Zahl der Corona-Infektionen spürbar zurückgeht.“ Aus Sicht der Landesregierung seien die Vorgaben für den Einzelhandel dabei ein wichtiger Baustein. „Deshalb bitte ich alle Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel und alle Kundinnen und Kunden um Verständnis und Mithilfe.“

Der überarbeitete Bußgeld-Katalog:

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