Weihnachten

Regeln beachten: Weihnachtsgestecke aus dem Wald

Regeln beachten: Weihnachtsgestecke aus dem Wald

Regeln beachten: Weihnachtsgestecke aus dem Wald

Apenrade/Aabenraa
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Ziergrün
Ziergrün darf nicht im Wald geholt werden. Foto: Karin Riggelsen

Alle Jahre wieder stehen in Dänemark viele Bürger vor dem Problem: Was darf man sich aus dem Wald für seine Weihnachtsgestecke holen? Nüsse? Beeren? Moos? Zweige? Darf man Pflanzen mit den Wurzeln herausziehen oder gar Äste vom Baum schneiden? Die dänischen Waldbesitzer, Dansk Skovforening, geben die Antworten.

Die Regeln beim Aufsammeln

Nüsse, Beeren, Pilze, Samen, Kräuter, Tannenzapfen (aber nur heruntergefallene), Zweige, Äste und Moos dürfen eingesammelt werden, aber nur in begrenztem Umfang für den eigenen/privaten Bedarf. In privaten Wäldern  müssen die Besucher auf den Waldwegen und Pfaden bleiben und dürfen auch nur das aufsammeln, was von dort aus erreichbar ist. Ziergrün – auch herabgefallenes – darf nicht eingesammelt werden.  Das Gleiche gilt für Brennholz und Weihnachtsbäume.

Wie viel darf man aufsammeln?

Das Naturschutzgesetz sagt nichts darüber, wie viel man einsammeln darf, beziehungsweise wie viel „zum eigenen/privaten Bedarf“ genau ist.  Die goldene Regel ist allerdings, dass man so viel mitnehmen darf, wie in eine Einkaufstüte passt. Das Gleiche gilt für die privaten Wälder.

Was darf man abschneiden?

Äste oder Zweige von Nadelhölzern dürfen weder abgeschnitten noch abgesägt werden – das gilt sowohl für  Staatswälder als auch für die privaten Wälder. Es sei denn, man hat vom Waldbesitzer die Erlaubnis bekommen. In Staatswäldern darf man Zweige von Laubbäumen, die über zehn Meter groß sind, abschneiden.
Darüber hinaus darf man keine Äste von Bäumen oder Büschen schneiden oder Bäume fällen. Bäume, Büsche oder andere Vegetation darf auch nicht an den Wurzeln aus dem Boden gezogen oder ausgegraben werden.

 

Video von Dansk Skovforening zum Thema (auf Dänisch):

 

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