Natur und Umwelt

Muschelfischer vor den Ochseninseln empören CDU-Stadtratsfraktion

Ochseninseln: Muschelfischer empören CDU-Stadtratsfraktion

Ochseninseln: Muschelfischer empören CDU-Stadtratsfraktion

Paul Sehstedt
Apenrade/Aabenraa
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Miesmuscheln – Wirtschaftsgut und Lebensmittel einerseits, Wasserverbesserer und Wohnstätte andererseits. Foto: Lars Laursen/Biofoto/Ritzau Scanpix

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Auf deutscher Seite ist das Abfischen mit Schleppgerät verboten. CDU-Vertreter Arne Rüstemeier schreibt an die Kommune Apenrade und fordert zum Eingreifen auf.

Vor den Ochseninseln zieht der hellblaue Fischkutter L 52 „Smilla“ seine Runden und fischt mit einem Schleppnetz am Boden der Förde nach Miesmuscheln. Der Kutter befindet sich in dänischen Hoheitsgewässern, aber dennoch reagiert der Flensburger CDU-Stadtratsvertreter Arne Rüstemeier mit Unverständnis auf das Muschelfischen, das so in Deutschland nicht erlaubt ist. In einem Brief an die Kommune Apenrade forderte er unter anderem Bürgermeister Thomas Andresen (Venstre) zum Eingreifen auf.

Keine kommunale Zuständigkeit

„Die Kommune ist nicht zuständig“, winkt Tom Wienke, Sekretariatsleiter in der Verwaltung für Technik und Umwelt, ab. „Wir haben zwar kürzlich in einer Anhörung unseren Standpunkt zur Muschelfischerei abgegeben, doch wenn in der Flensburger Förde gefischt wird, können wir uns nicht einmischen. Das ist Aufgabe der Fischereibehörde.“

Ministerantwort

„Der Nordschleswiger“ fragte Fischereiminister Rasmus Prehn (Soz.) nach seiner Einstellung zur Muschelfischerei. In einer schriftlichen Antwort teilt Prehn mit, dass er sehr darauf achtet, wie die Lebensmittelproduktion grüner und nachhaltiger gestaltet werden kann und fährt fort: „Dies gilt auch für die Muschelfischerei. Die gegenwärtigen Regeln sind in enger Zusammenarbeit mit den Behörden, Forschern, Interessenorganisationen und Parteien wie den Grünen entstanden, um die Fischerei so nachhaltig wie möglich zu betreiben.“ 

Dänische Arbeitsplätze berücksichtigen

„Muscheln belasten das Klima nur gering, und die Fischerei geschieht größtenteils in kleinen Gebieten mit einem unerheblichen lokalen Einfluss auf den Meeresboden. Ich stehe immer Initiativen, wie wir unsere Natur und Umwelt besser schützen können, offen gegenüber, aber gleichzeitig müssen wir auch die dänischen Arbeitsplätze in der dänischen Lebensmittelproduktion berücksichtigen“, fährt der Minister fort.

Kommunale Bedenken

Die Kommune Apenrade reichte im August ihre Bedenken bezüglich der Muschelfischerei und -aufzucht bei der Schifffahrtsbehörde (Søfartsstyrelsen) in Korsør ein. Die Behörde bat die betroffenen Kommunen um Kommentare zur Entwicklung des Meeres in küstennahem Bereich. Bezüglich der Muschelindustrie äußerte sich Apenrade kritisch bis abweisend gegenüber Plänen, in ihrer Förde Aufzuchtanlagen einzurichten. Bezüglich der Fischerei mit Schleppgeräten in der Apenrader und Flensburger Förde bestreitet die Kommune die Zweckdienlichkeit, da dadurch der Meeresboden „für eine Periode“ (2-4 Wochen, Anm. d. Red.) beschädigt wird.

Strenge Einschränkungen

Für die Verwaltung der strengen Auflagen, die die Muschelfischerei in den Beltgewässern sowie der westlichen Ostsee betreffen, ist die dänische Fischereibehörde (Fiskeristyrelsen) zuständig. Insgesamt stehen nur sechs Lizenzen (FTA-andele) für diese Gebiete zur Verfügung, die auf fünf Kutter, die als FTA-Fahrzeuge zugelassen sind, verteilt werden.

Nur ein Kutter

„Für die Flensburger Förde gilt, dass nur ein Kutter eine auf zwei Monate begrenzte Fanggenehmigung erhält“, teilt Uffe Sveistrup, Chefberater in der Fischereiaufsicht (Fiskerikontrollkontoret), auf Anfrage des „Nordschleswigers“ schriftlich mit. „Nach Ablauf der Periode muss der Fischer eine Verlängerung für das Fanggebiet beantragen. Der Fang darf nur in den von der Lebensmittelbehörde ausgewiesenen Muschelproduktionsgebieten vorgenommen werden. In besonderen Abschnitten gelten eigene Einschränkungen wie etwa die Anzahl der Kutter, die dort gleichzeitig fischen dürfen.“

Elektronische Überwachung

Der Gesetzgeber verlangt von den Fischern, dass ihre Kutter mit einem elektronischen Überwachungssystem ausgerüstet sind, das die GPS-Position, die Geschwindigkeit und den Fangvorgang jede zehnte Sekunde registriert. Die Aufzeichnungen müssen täglich zur Kontrolle an die Fischereibehörde übermittelt werden.

Ministerium zuständig

„Das Fischereiministerium verwaltet die dänische Fischerei und den Fischfang in den dänischen Gewässern“, erläutert Sveistrup ferner und schließt: „Die Zuständigkeit der Kommune beschränkt sich lediglich auf die Muschelzucht innerhalb der Ein-Seemeilengrenze.“

Der Artikel wurde am 20. Oktober 2021 um 12 Uhr um die letzten vier Absätze ergänzt.

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