Wirtschaft und Natur

Fischseuche: Lage spitzt sich zu

Fischseuche: Lage spitzt sich zu

Fischseuche: Lage spitzt sich zu

Renz/Rens
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Was wird aus den Fischen der Renzer Zucht (Archivfoto)? Foto: Karin Riggelsen

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Für die von der Krankheit IHN betroffene Renzer Fischzucht sowie für umliegende Angelseen ist nach wie vor keine Rettung in Sicht. Die Rückmeldungen der Nahrungsmittelbehörde sind ernüchternd.

„Es ist eine Katastrophe“, bringt Teichwirt Olaf Schmidt Meyer, Inhaber der Forellenzucht-Anlage in Renz, die aktuelle Lage mit einem Anflug von Resignation auf den Punkt.

Seit in der Renzer Anlage und weiteren, mittlerweile insgesamt sieben Zuchtbetrieben, die für lachsartige Fische gefährliche, für Menschen aber unbedenkliche Krankheit IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) festgestellt worden ist, droht ein existentieller Schaden.

Die Renzer Zucht, die anderen betroffenen Fischfarmen und einige Angelseen unterliegen strengen Auflagen, damit sich die Krankheit nicht ausbreitet.

Nur ein Ausweg

Für den Renzer Betrieb geht es zum einen darum, wieder IHN-frei zu werden. Ebenso wichtig ist es zum anderen, den aktuellen Bestand von mehreren Hunderttausend Fischen in den Handel zu bringen. Erwachsene Fische reagieren weniger empfindlich auf das Virus. Der Verzehr ist unbedenklich. In vielen Ländern wird IHN hingenommen.

Teichwirt Olaf Schmidt Meyer und Kollegen von Betrieben mit IHN-infizierten Fischen müssen einen großen wirtschaftlichen Schaden befürchten (Archivfoto). Foto: Karin Riggelsen

Fische aus Renz können in den Handel kommen, wenn ein spezielles Schlachtverfahren gewährleistet ist. Diese Möglichkeit steht in Dänemark aber nicht zur Verfügung. Zumindest noch nicht.

Da ohnehin eine Schlachterei vorgesehen und das Einrichten eingeleitet worden ist, entschied man sich in Renz, wo auch Olaf Schmidt Meyers Sohn Henk in einem Teilbereich Fische züchtet, die Schlachterei weiter auszubauen und so anzupassen, dass auch IHN-Fische geschlachtet werden können.

Man sei schon ziemlich weit, wisse aber nicht genau, ob die vielen Sondermaßnahmen am Ende ausreichen, um die Genehmigung für das Schlachten von IHN-Fischen auch zu bekommen.

Unzufrieden mit der Behörde

„Wir hatten kürzlich ein Treffen mit Vertretern der Nahrungsmittelbehörde. Leider konnten wir keine konkreten Antworten darauf bekommen, was genau bei der Anlage berücksichtigt sein muss, um die Genehmigung für das Schlachten infizierter Fische zu bekommen. Wir hatten da viel mehr Unterstützung erwartet. Wir haben uns, so weit möglich, selbst schlau gemacht, bereiten die Anlage letztendlich aber auf blauen Dunst vor“, so Olaf Schmidt Meyer mit Kritik in Richtung Nahrungsmittelbehörde.

Olaf Schmidt Meyer an einem der Zuchtbecken, die bald geleert und desinfiziert werden müssen (Archivfoto). Foto: Karin Riggelsen

Was sagt die Behörde dazu? In einer Mail antwortet Sektionsleiterin Lotte Brink: „Ich habe Verständnis dafür, dass der Betrieb mit den Hufen scharrt und mit dem Schlachten der vielen Fische beginnen möchte, die bedauerlicherweise mit IHN infiziert sind. Die Nahrungsmittelbehörde ist daher auch um sehr kurze Antwortzeiten auf die Fragen bemüht, die gestellt werden“

Weiter heißt es: „Ein Zuchtbetrieb kann auf verschiedene Weise designt und eingerichtet werden. Eine genaue Einschätzung der vielen Faktoren, die dabei einfließen, gibt die Nahrungsmittelbehörde nicht. Das liegt außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs, und daher muss man diese Beratung woanders holen. Sowohl unsere Nahrungsmittel- als auch Veterinärexperten waren vor Ort und haben die Bestimmungen erläutert. Wenn das Unternehmen die Maßnahmen beendet hat, werden wir innerhalb weniger Tage anrücken, um die Anlage zu begutachten und hoffentlich gutzuheißen.“

Der unklare Zeithorizont drückt dem Renzer Fischzüchter und Kollegen, denen mit der besonderen Schlachterei geholfen werden könnte, aufs Gemüt, denn die Zeit rennt ihnen davon.

Die Zeit drängt

Der wirtschaftliche Schaden wäre immens und würde in die Millionen gehen, sollte es nicht gelingen, den aktuellen Fischbestand in den Handel zu bringen.

Problematisch ist die Lage auch für Angelsee-Betriebe  in Restriktionszonen, die um betroffene Fischfarmen eingerichtet wurden. Fische dürfen von dort nicht mitgenommen werden, unabhängig davon, ob eine IHN-Infektion nachgewiesen ist.

Wegen der Vorgaben in Restriktionszonen stellte der Betreiber des Angelsees in Lautrup (Lovtrup) den Betrieb komplett ein (Archivfoto). Foto: kjt

Auch die Renzer Fischfarm betreibt einen Angelsee. Während in wilden Gewässern in Restriktionszonen seit geraumer Zeit wieder Angeln gestattet ist und Fische mitgenommen werden dürfen, unterliegen Put-&-Take-Seen nach wie vor den Restriktionen.

„Das verstehe, wer will. Hier bei uns oder bei anderen Angelseen kann wenige Meter daneben im Bach geangelt werden, im Angelsee aber nicht“, sagt Olaf Schmidt Meyer.

Hier müssten die Regeln geändert werden, denn auch Angelseebetreiber müssten um ihre Existenz bangen, wenn die Vorgaben aufrechterhalten bleiben, so Meyer.

Dilemma

Angelseebesitzer wie Hans Petersen, Betreiber des Camping- und Angelseebetriebes bei Uk (Uge) und ehemaliger Abnehmer von Renzer Fischen, wissen ebenfalls nicht, woran sie sind.

Obwohl Proben bei Fischen aus seinen Seen kein IHN aufweisen, dürfen keine Fische ausgesetzt werden oder den Platz verlassen, womit ein Angelbetrieb ad absurdum geführt ist.

Auch Petersen und Angelsee-Kollegen fordern daher eine baldige Lösung, denn für den Umsatzverlust gibt es keine Schadenersatzmöglichkeit.

Die Antwort von Sektionsleiterin Lotte Brink ist auch hier ernüchternd: „Ausgangspunkt ist, dass man Fische aus Seen in den Restriktionszonen erst dann mit nach Hause nehmen kann, wenn für die Seen keine Zone mehr gilt. Die Zone wird frühestens zwei Jahre, nachdem die infizierten Fischfarmen und Seen geleert, gereinigt und desinfiziert sind, aufgehoben.“

Hintertürchen noch offen

Einen Hoffnungsschimmer für Put-&-Take-Seen gibt es aber.

In der Antwort heißt es weiter: „Wir arbeiten daher an einer technischen Lösung, bei der Seen, die keine Verbindung zu natürlichen Gewässern wie Bäche oder Flüsse haben, juristisch aus den Zonen ausgeklammert werden. Das ist eine große und komplizierte Arbeit, die eine individuelle Bewertung jedes einzelnen Angelsees erfordert. Das braucht seine Zeit, und einige Seen werden nicht aus der Zone herauskommen, die für sie gilt.“

Übergeordnetes Ziel sei, den Exportmärkten zu garantieren, dass die Krankheit sehr gut eingedämmt ist. Diese Garantie dürfe auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden, so die Sektionsleiterin.

Die Hiobsbotschaft vom 8. September, dass in Tofterup bei Varde in einem siebten Zuchtbetrieb IHN nachgewiesen wurde, ist für die betroffenen Fischfarmen und Angelseen ein weiterer Dämpfer.

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