Recht & Justiz

Campingplatz-Mord: Beginn der Gerichtsverhandlung

Campingplatz-Mord: Beginn der Gerichtsverhandlung

Campingplatz-Mord: Beginn der Gerichtsverhandlung

jt
Varde
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Foto: John Randeris/Ritzau Scanpix

Am Tag vor dem Campingplatz-Mord von Vejers Strand hatte die Campingplatz-Betreiberin sich an die Polizei gewandt. Die jedoch meinte nicht, dass der Tatverdächtige eine Gefahr für andere sei. Die Gerichtsverhandlung beginnt am Montag.

Bei einer Messerstecherei auf einen Campingplatz bei Vejers Strand in Westjütland starben im vergangenen Sommer zwei Menschen.

Am Montag beginnt der Gerichtsfall gegen einen 54-jährigen, psychisch kranken Tatverdächtigen. Er muss sich nun wegen Mord und Mordversuch vor Gericht verantworten. Das Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, den Tatverdächtigen zu einer Einweisung in eine Psychiatrie zu verurteilen, berichtet die Nachrichtenagentur Ritzau.

Nach der Tat wurde diskutiert, inwiefern die Polizei hätte eingreifen und die Tat verhindern können. Gegenüber mehreren Medien hatte die Campingplatz-Betreiberin damals erklärt, dass sie sich am Tag vor der Tat bei der Polizei gemeldet, und ihre Besorgnis bezüglich des Tatverdächtigen mitgeteilt habe.
 

Doch nach dem Telefonat mit der Betreiberin urteilte die Polizei für Südjütland und Nordschleswig, dass der Mann keine Gefahr für sich selbst und andere sei. Und über diese Entscheidung ärgert sich Knud Kristensen, Landesvorsitzender des Vereins für psychische Gesundheit (Sind).

„Wenn ein Bürger sich die Mühe macht und seine Besorgnis über eine andere Person mitteilt, dann sollte es auch so sein, dass diese Person überprüft wird“, erklärt Kristensen und ergänzt: „Sollte die Polizei sich das jedoch anders überlegt haben, dann muss sie den besorgten Bürger mit Ratschlägen zur Seite stehen.“

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