Neues Gesetz

Erste Person wird wegen Bettelei aus Dänemark ausgewiesen

Erste Person wird wegen Bettelei aus Dänemark ausgewiesen

Erste Person wird wegen Bettelei aus Dänemark ausgewiesen

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Foto: Christian Spies/Unsplash

Erstmals seit einer Gesetzesverschärfung ist am Dienstag in Dänemark ein Ausweiseurteil gegen eine Bettlerin ausgesprochen worden. Aus der Haft heraus wird die Betroffene ausgewiesen – und darf dann sechs Jahre lang nicht wieder einreisen.

Erstmals seit einer Gesetzesverschärfung ist am Dienstag in Dänemark ein Ausweiseurteil gegen eine Bettlerin ausgesprochen worden. Aus der Haft heraus wird die Betroffene ausgewiesen – und darf dann sechs Jahre lang nicht wieder einreisen.

Bettelei ist in Dänemark schon lange ein Straftatbestand – neuerdings jedoch verschärft für alle, die keine dänischen Staatsbürger sind. Jetzt ist das erste Urteil gefallen, bei dem eine Person, wie politische gewünscht, ausgewiesen wird. Eine Frau ist zu 20 Tagen Haft ohne Bewährung, Ausweisung und Einreiseverbot von sechs Jahren verurteilt worden.

Das Urteil fiel im Kopenhagener Stadtgericht. Da die Betroffene aus einem EU-Land stammt, gelten besondere Regeln – denn EU-Bürger sind gegen Ausweisung geschützt. Die EU verlangt den Nachweis, dass die abzuschiebende Person eine akute und ernsthafte Bedrohung für die Interessen der dänischen Gesellschaft darstellt. Laut Staatsanwältin Marlene Beynon tat die Betroffene dies – und das Gericht folgte ihrer Argumentation.

Besonderes Gewicht wurde darauf gelegt, dass die Frau schon früher Verweise erhielt und zwei Haftstrafen auf Bewährung auf dem Kerbholz hat. „Ihr Verhalten ist kontinuierlich und systematisch. Das hat eine schädliche Wirkung auf alle Vorübergehenden, die sich zu ihrer Bettelei verhalten müssen“, so die Anklage.

Die Frau wurde im Juli an einem Nachmittag festgenommen, als sie am Verkehrsknotenpunkt Nørrebro Station mit einem Becher stand und versuchte, Augenkontakt mit Passanten herzustellen. Tags darauf wurde sie dem Haftrichter vorgeführt, der sie in Untersuchungshaft steckte. Elf Tage saß sie ein – nun bereits das Ausweiseurteil, das nach der neuen Fast-Track-Regelung, also auf der juristischen Überholspur, im Kopenhagener Stadtgericht zustande gekommen ist.

Diese Überholspur wurde eigens dafür eingerichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz in Dänemark schneller aburteilen zu können. Das neue Gesetz gegen Bettelei sieht vor, dass Menschen ohne dänische Staatsbürgerschaft in Fußgängerzonen, vor Supermärkten oder Haltestellen und Bahnhöfen andere Menschen nicht anbetteln dürfen und bei Zuwiderhandlung abgeschoben werden. Bettelei konnte schon vor der Gesetzesänderung geahndet werden – mit bis zu sechs Monaten Haft.

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