Verkehr & Justiz

Zu schnell, Auto futsch: Polizei konfisziert viele Fahrzeuge

Zu schnell, Auto futsch: Polizei konfisziert viele Fahrzeuge

Zu schnell, Auto futsch: Polizei konfisziert viele Fahrzeuge

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Die Polizei hat in den vergangenen Monaten recht häufig vom neuen Gesetz Gebraucht gemacht und Fahrzeuge beschlagnahmt, um Verkehrsrowdys Einhalt zu gebieten. (Symbolbild) Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Durchschnittlich mehrmals am Tag beschlagnahmt die Polizei ein Auto, weil der Fahrer oder die Fahrerin betrunken oder viel zu schnell gefahren ist. Stimmt ein Gericht zu, ist das Auto weg – enteignet. Der Justizminister findet das einerseits gut, andererseits auch nicht.

Seit nunmehr einem halben Jahr kann die Polizei Verkehrsrowdys (vanvidsbilister) das Auto wegnehmen. Stimmt ein Gericht zu, geht es in den Besitz des Staates über. Das Auto ist schlechterdings weg. Wie Zahlen der Reichspolizei nahelegen, wird die Maßnahme recht häufig umgesetzt. Im Zeitraum 31. März bis 20. September dieses Jahres hat die Polizei im Durchschnitt mehrmals am Tag ein Fahrzeug konfisziert – von Verkehrsrowdys, alkoholisierten Fahrern und anderen Verkehrssündern. In Zahlen: 510 Fahrzeuge zog die Polizei ein.

Justizminister Nick Hækkerup zeigt sich einerseits erfreut, dass der Staat nun ein Problem wirkungsvoll bekämpfen kann, andererseits ist er angesichts der Zahlen der Auffassung, dass viel zu viele so „idiotisch“ fahren, dass auf diese Weise durchgegriffen werden muss.

Die Gesetzesverschärfung trat am 31. März 2021 unter der Überschrift „Vanvidskørsel skal stoppes – 9 tiltag for tryghed påde danske veje” (etwa: Verkehrsrowdytum stoppen – 9 Maßnahmen für mehr Sicherheit auf dänischen Straßen) in Kraft. Neben saftigen Strafen für grobe Verkehrsverstöße hat der Staat nun die Möglichkeit, Fahrzeuge einzuziehen und sie in Besitz zu nehmen.

Gericht entscheidet über Enteignung

Dabei beschlagnahmt die Polizei zunächst ein Fahrzeug. Ein Gericht befindet dann über die eigentliche Enteignung. Dem Justizminister ist neben der Abschreckung auch wichtig, dass Verkehrsrowdys von der Straße verbannt werden.

„Aus präventiver Sicht betrachtet, sind es in jedem Fall 500 Personen, die ein Auto verloren haben, mit dem sie nicht mehr wie wahnsinnig durch die Gegend fahren können. Das an sich ist schon wichtig“, meint der Minister.

Allerdings: Regelmäßig kommt es vor, dass Verkehrsrowdys Autos fahren, die ihnen nicht gehören, etwa geleaste oder geliehene Fahrzeuge. So passiert es, dass die Polizei ein Fahrzeug von einem Eigner beschlagnahmt – mit Aussicht auf eine spätere Enteignung –, der mit dem Gesetzesverstoß nichts zu tun hat. Das neue Gesetz kennt da keine Gnade.

Es trifft Unschuldige

In den neuesten Zahlen macht die Reichspolizei zu dieser Anzahl keine Angaben. Eine Untersuchung im Juni zeigte aber, dass 428 Fahrzeuge, die die Polizei beschlagnahmte, den Verkehrssündern nicht gehörten.

Die Kritik, dass so Unschuldige bestraft würden, nimmt Hækkerup in Kauf. „Wir wussten, dass es so kommt, aber es wäre für Verkehrssünder zu einfach, mit einem geleasten Auto der Strafe zu entkommen.“

Eine „Wahnsinnsfahrt“ (vanvidskørsel) unternimmt, wer in Dänemark mit mehr als 2 Promille ein Fahrzeug führt oder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde die Tempobegrenzung um 100 Prozent überschreitet.

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