Corona-Krise

Abgesagte Flugreisen müssen erstattet werden

Abgesagte Flugreisen müssen erstattet werden

Abgesagte Flugreisen müssen erstattet werden

Ritzau/wt
Kopenhagen
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SAS ist eine von den 12 Gesellschaften, die nun Geld an die Kunden zurückzahlen müssen. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

Den Sommer über hat die Verkehrsbehörde ein Auge zugedrückt, doch jetzt hat sie den Fluggesellschaften ein Ultimatum bis zum 1. Dezember gesetzt.

Jetzt gibt es Hoffnung, dass man sein Geld zurückbekommt, sollte ein Flug Corona-bedingt abgesagt worden sein.

Die Verkehrsbehörde hat 12 Fluggesellschaften eine Frist bis zum 1. Dezember gesetzt. Bis dahin müssen die Tickets zurückerstattet sein.

Das schreibt die Behörde in einer Pressemitteilung.

Unter den 12 Gesellschaften sind SAS, Rynair und EasyJet.

Wann man sein Geld wiedersieht, hängt davon ab, wann man dies beantragt hat. Hat man bereits vor dem 1. Oktober seinen Antrag eingereicht, muss die Fluggesellschaft spätestens am 15. November zahlen. Beantragt man das Geld zwischen dem 1. Oktober und dem 15. November, gilt die Frist vom 1. Dezember.

Strafandrohung

Etliche Gesellschaften haben bislang die Tickets wegen Corona-bedingter Absagen nicht ersetzt. Nun gibt es jedoch die direkte Order von der Verkehrsbehörde.

Die Behörde schreibt in der Pressemitteilung, man habe im Frühjahr und Sommer „Verständnis für die schwierige Situation der Fluggesellschaften“ gezeigt.

Folgen die Fluggesellschaften nicht der Order, droht die Behörde mit einer Anzeige.

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