Coronavirus

Jetzt dürfen sich 100 Personen versammeln

Jetzt dürfen sich 100 Personen versammeln

Jetzt dürfen sich 100 Personen versammeln

Ritzau/wt
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
In Lakolk kam es als Folge eines Übertritts des Versammlungsverbots Ende April zu einem Aufenthaltsverbot. Foto: Monika Thomsen

Experte hält Anhebung des Versammlungsverbots für sinnvoll.

Mittwoch wurde das Versammlungsverbot auf 100 Personen angehoben. Seit dem 8. Juni galt, dass sich maximal 50 Personen versammeln dürfen. Am 8. August wird die Grenze für gewisse Veranstaltungen auf 200 angehoben.

Dies wurde in einem politischen Abkommen am 8. Juni vereinbart.

Das Versammlungsverbot wurde als Reaktion auf die Corona-Epidemie eingeführt. Als im März große Teile der Gesellschaft geschlossen wurden, galt zunächst ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen.

Niedrige Infektionszahlen

Lars Østergaard, Oberarzt am Krankenhaus Skejby in Aarhus und Professor an der Universität Aarhus, hält die Anhebung der Grenze für vernünftig, da die Infektion unter Kontrolle sei.

„Wie es momentan aussieht, haben wir eine sehr niedrige Anzahl an Virusinfektionen in Dänemark. So gesehen ergibt es Sinn“, meint er.

Er weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass größere Versammlungen das Einhalten von Abstand und guter Handhygiene noch wichtiger machen würden.

Versammlungsverbot

  • Das historische Versammlungsverbot trat am 16. März in Kraft. Da wurden Versammlungen von mehr als 100 Personen verboten.
  • Bereits am folgenden Tag wurde die Grenze auf 10 Personen gesenkt.
  • Am 8. Juni wurde die Grenze auf 50 Personen angehoben.
  • Am 8. Juli wurde die Grenze auf 100 Personen angehoben.
  • Am 8. August wird die Grenze für gewisse Veranstaltungen auf 200 angehoben. Der Veranstalter muss gewisse Richtlinien einhalten. Dies gilt unter anderem für Kultur- und Sportveranstaltungen.
  • Seit dem 8. Juni sind gewisse Veranstaltungen von der Begrenzung auf 50 Personen ausgenommen. Es dürfen sich doch maximal 500 Personen versammeln. Dies gilt für sitzende Versammlungen wie:
    • Hochzeiten
    • Fußballspiele
    • Generalversammlungen
  • Bei Spielen in der Superliga sind Versammlungen von mehr als 500 Personen gestattet, sofern die Fans in Gruppen aufgeteilt werden.
  • Das Versammlungsverbot gilt nicht für politische Demonstrationen.

Quelle: Justizministerium

Lob von der Polizei

Seitens der Reichspolizei gibt es Lob für das Verhalten der Bevölkerung.

„Selbstverständlich gab es Vorkommnisse, wo wir eingreifen mussten. Meist geschah dies mit Rat und Anweisung und in einzelnen Fällen auch mit Bußgeldern. Generell verhalten die Leute sich aber ausgesprochen vernünftig“, sagt Polizeidirektor Peter Ekebjærg.

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