In Wassersleben verboten

Ausschank und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum

Ausschank und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum

Ausschank und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum

Julian Heldt, shz.de
Harrislee
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Promenade in Wassersleben
Die Promenade in Wassersleben: Hier bleiben Verzehr und Ausschank von Alkohol verboten. Foto: Archiv

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Neben Wassersleben sind im Kreis Schleswig-Flensburg weitere Orte von dem Ausschank- und Verzehrverbot betroffen.

Seit Wochen ist der Ausschank und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Ab Montag ist dies in großen Teilen Schleswig-Holsteins wieder möglich. Untersagt bleiben Ausschank und Verzehr weiterhin an der Promenade und am Strand in Wassersleben. Dies teilt der Kreis Schleswig-Flensburg mit.

Begründet wird der Schritt mit einer Verordnung des Landes, die einen solchen Schritt an öffentlichen Orten vorsieht, an den Menschen auf engem Raum zusammen kommen oder verweilen. Ausgenommen von dem Verbot ist der Ausschank und Verzehr von Alkohol im Bereich der Außengastronomie von Gaststätten.

Neben Wassersleben sind im Kreis Schleswig-Flensburg folgende weitere Orte betroffen:

  • Stadt Schleswig: ZOB-Gelände
  • Gemeinde Eggebek: Bereich des Schulgeländes „Eichenbachschule“ mit angrenzendem „Thingplatz“ sowie ZOB
  • Gemeinde Kropp: Alter Viehmarkt, Marktplatz, Busbahnhof Schulstraße
  • Gemeinde Lürschau: Öffentliche Badestelle am Arenholzer See (Dorfstraße)
  • Gemeinde Mittelangeln: Busbahnhof und Bürgerpark beim Amtsgebäude
  • Gemeinde Sörup: Badeanlage und Parkplatzfläche am Südensee

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 9. Mai.

 

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