Umwelt

Verschärfte Maßnahmen zur Flughaferbekämpfung

Verschärfte Maßnahmen zur Flughaferbekämpfung

Verschärfte Maßnahmen zur Flughaferbekämpfung

Paul Sehstedt
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:

Eine Pflanze des Flughafers reicht, um gebührenpflichtige Kontrollen durch die Landwirtschaftsverwaltung auszulösen.

Flughafer ist zu einem wachsenden Problem in Dänemark geworden. Um die Ausbreitung des Unkrauts zu verhindern, werden die Kontrolleure der Landwirtschaftsverwaltung/Landbrugsstyrelse künftig zusätzliche Besichtigungen vornehmen, falls Flughaferpflanzen auf Feldern und anderswo entdeckt werden. Dem Grundbesitzer wird der Kontrollbesuch mit mindestens 2.900 Kronen in Rechnung gestellt.

Landwirte, Betriebe, Kommunen und Privatperson sind dazu verpflichtet, Flughaferpflanzen entweder mit der Hand oder chemisch zu entfernen. Da nicht alle dem Gesetz nachkommen, hat die Verwaltung beschlossen, ab dem 1. Juli einen neuen Gebührenkatalog in Kraft zu setzen. Die Kosten für einen Besuch beginnen bei 2.900 Kronen und steigen mit 300 Kronen je halbe Stunde, die verstreicht. Außerdem kann die Verwaltung ein Bußgeld erheben.

Der Flughafer wird in Dänemark und der EU als Unkraut eingestuft, weil er die Ernteerträge reduziert und die Einkommen der Landwirte mindern kann. Er wächst nicht nur auf Ackerland sondern auch wild und verbreitet sich rasch.
Daraus wird die Pflicht zur gebotenen Bekämpfung abgeleitet. Sollten die Inspektoren eine solche Pflanze entdecken, leiten sie unverzüglich ein Verfahren ein.

Mehr lesen