EU-Urteil

EuGH: Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu

EuGH: Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu

EuGH: Arbeitslosen steht Kindergeld für Nachwuchs im EU-Ausland zu

dpa
Luxemburg
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Arbeitslosen EU-Bürgern mit Kindern im EU-Ausland steht Kindergeld in ihrem Heimatstaat zu. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland haben auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat, in dem sie wohnen. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, erklärte der EuGH.

Konkret ging es um den Fall eines in Irland lebenden Rumänen. Dem Mann, dessen zwei Kinder in Rumänien wohnen, wurde das Kindergeld gestrichen, nachdem er ein Jahr lang arbeitslos war. Zuvor hatte er sechs Jahre lang in Irland gearbeitet. Gegen die Entscheidung der Behörden klagte der Mann beim irischen High Court. Die Richter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Überweisungen für Kinder im EU-Ausland sorgen auch in Deutschland immer wieder für Debatten. Österreich hatte zuletzt beschlossen, die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Kindes anzupassen, also in der Regel zu kürzen. Die EU-Kommission hat deshalb eine Klage gegen Österreich vor dem EuGH angekündigt.

Im jetzigen Urteil hielt der Gerichtshof eindeutig fest, dass laut EU-Recht Familienleistungen auch für Angehörige mit Wohnsitz in anderen EU-Staaten in voller Höhe zu zahlen seien.

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