Leserbrief

„Für die Rechte der Gläubigen kämpfen“

Für die Rechte der Gläubigen kämpfen

Für die Rechte der Gläubigen kämpfen

Nils Sjøberg
Nils Sjøberg
Kolding/Kopenhagen
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Der Politiker der Radikalen Venstre, Nils Sjøberg, schreibt über das Predigtengesetz der Regierung.

Es bleibt jetzt nur noch einen Monat, bis die Regierung ihren völlig inakzeptablen Gesetzentwurf erneut vorlegen kann, dass sie nur auf Dänisch predigen darf. Es geht aus dem Protokoll des Folketings hervor. Daher ist es absolut entscheidend, dass wir ein klares und eindeutiges Nein zu einem Gesetz bekommen, das alle Gläubigen betrifft.

Ich fordere daher alle umsichtigen Politiker und Konfessionen auf, gemeinsam gegen ein Gesetz vorzugehen, das es vielen Menschen unmöglich machen würde, ihren Glauben ohne Erlaubnis zum Gebrauch ihrer Muttersprache auszuüben.

Mit einem Gesetzentwurf, der in jeder Hinsicht gegen menschliche Grundwerte und meiner Meinung nach auch gegen §67 der Verfassung verstößt, hätte die Regierung den Gesetzentwurf längst vom Tisch nehmen müssen.

Aber nein. Es scheint, dass die Regierung an dem Gesetz festhalten wollte, dass nur auf Dänisch gepredigt werden darf, um den rechtsextremen Kräften in Dänemark zu gefallen. Es ist völlig inakzeptabel und traurig.

Denn die Regierung kann nicht umhin, die vielen guten und wohlüberlegten Argumente gegen den Gesetzentwurf gehört zu haben, dass nur auf Dänisch gepredigt werden darf. Zuletzt von den dänischen Bischöfen im Frühjahr, wo sie deutlich machten, dass es vielen Menschen nicht möglich ist, ihren Glauben ohne Erlaubnis zum Gebrauch ihrer Muttersprache auszuüben.

Es scheint auch, dass die Regierung eine Reihe internationaler Übereinkommen, die Dänemark im Laufe der Jahre unterzeichnet hat, positiv bewertet. Dies gilt beispielsweise für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Hier wird deutlich gemacht, dass alle Unterzeichnerstaaten den Gläubigen Raum geben müssen, ihren Glauben in ihrer Muttersprache auszuüben. Daher widerspricht es völlig den internationalen Verpflichtungen Dänemarks, wenn die dänische Regierung den Gläubigen die Verwendung ihrer Muttersprache verbieten will.

Der Gesetzentwurf, dass nur auf Dänisch gepredigt werden darf, steht auch im Widerspruch zum Europäischen Sprachenpakt zu Regional- und Minderheitensprachen. Zwei Vereinbarungen, die es glücklicherweise geschafft haben, der Regierung die Bedeutung verständlich zu machen, als sich im Frühjahr 2020 eine Mehrheit im Folketing für die Unterstützung der Arbeit des Sozialdienstes Nordschleswig entschied. Ich werde daher - wie damals - weiter dafür kämpfen, dass wir dieselbe Aufgeschlossenheit gegenüber Minderheiten bekommen, im Zusammenhang mit dem Recht, den Glauben in der Muttersprache auszuüben.

Wie jeder in Süd- und Südjütland weiß, heißt es in den Kopenhagen-Bonner Erklärungen auch, dass Minderheiten nicht daran gehindert werden dürfen, ihre bevorzugte Sprache zu verwenden.

Wenn die dänische Regierung nicht auf internationale Verpflichtungen hören will, dann appellieren wir an sie, dass sie sich zumindest an die dänische Verfassung binden lässt und auf Grundtvig hört.

Denn Grundtvig – einer der Väter der dänischen Verfassung – machte deutlich, dass das lebendige Wort für alle Gläubigen in der Gemeinde entscheidend ist.

Dies gilt auch heute. Polnisch, Kroatisch, Französisch, Vietnamesisch, Arabisch, Ukrainisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Tamil und Dänisch werden in der katholischen Kirche in Haderslev als eines von vielen Beispielen gepredigt. Dies muss meiner Meinung nach auch in Zukunft möglich sein.

Grundtvig sagte auch, dass Gottes großartiges Werk in unserer regulären Muttersprache ausgesprochen werden muss. Es war ein Schlüsselwort, als er die Verfassung mitentwickelte, die es der deutschen Minderheit seit 1920 ermöglicht, in ihrer Muttersprache zu predigen. Es muss natürlich weitergehen. Daher muss die Rechnung vom Tisch genommen werden.

Wenn Grundtvig und die Konventionen für die Regierung keine Bedeutung haben, dann sollte sie die Verfassung haben. Darin heißt es: „Nach der Verfassung haben die Bürger das Recht, sich in der Gesellschaft zu vereinen, um Gott in ihrer Überzeugung anzubeten“ – und wie es in Artikel 67 der Verfassung weiter heißt: „jedoch nichts als gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßend gelehrt oder getan wird“. Auf dieser Grundlage hat die Regierung reichlich Gelegenheit, gegen Hassprediger zu intervenieren, ohne einen Gesetzentwurf umzusetzen, nach dem nur auf Dänisch gepredigt werden darf.

Es ist daher völlig inakzeptabel, wenn die Regierung einen Gesetzentwurf umgesetzt haben will, dass nur auf Dänisch gepredigt werden darf.

Zum Teil, weil es gegen Artikel 67 der Verfassung verstößt. Zum Teil, weil es für in Dänemark lebende Gläubige, die ihren Glauben in ihrer Muttersprache ausüben möchten, einige Belastungen und Schwierigkeiten mit sich bringen wird.

Dies gilt beispielsweise für die deutsche Minderheit, die überwiegende Mehrheit der Katholiken und viele andere Konfessionen mit ausländischem Hintergrund, die gut in die dänische Gesellschaft integriert sind. Sie machen Karriere und leisten einen finanziellen Beitrag zur Gesellschaft. Daher erscheint es mir inakzeptabel, dass die Regierung große Gruppen von Bürgern daran hindert, ihren Glauben in ihrer Muttersprache zu entfalten, um eine kleinere Gruppe zu treffen. Meiner Meinung nach ist es Aufgabe des Folketings, den Gläubigen die Möglichkeit zu geben, ihren Glauben in ihrer Muttersprache auszuleben. Daher sollte die Regierung ihren Gesetzentwurf, dass in Dänemark nur noch auf Dänisch gepredigt werden darf, vom Tisch nehmen. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich in Konfessionen zu vereinigen, um Gott so anzubeten, wie es ihren Überzeugungen entspricht, solange dies nicht unter Verletzung der Moral oder der öffentlichen Ordnung geschieht. So steht es in der dänischen Verfassung. Ich werde dafür kämpfen, das gilt auch in Zukunft.

Nils Sjøberg,
Parlaments- und Regionalratskandidat für Radikale Venstre, Nordschleswig - Stellvertreter im Folketing 2019-20
Rytterknægten 6, Kolding

 

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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