Grenzkontrollen

Keine Testpflicht für Pendler bei der Einreise nach Deutschland

Keine Testpflicht für Pendler bei der Einreise nach Deutschland

Keine Testpflicht für Pendler bei der Einreise nach D

Berlin/Nordschleswig
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Seit Sonntag führ die Bundespolizei Stichprobenkontrollen an den Grenzen durch. (Archivfoto) Foto: Claus Fisker/Ritzau Scanpix

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Grenzpendler aus Deutschland und Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, müssen bei der Einreise aus Dänemark weder Test, Impfung noch Genesung nachweisen. Dies würde sich ändern, sollte Dänemark zum Hochrisikogebiet erklärt werden.

Grenzpendler sind weiterhin von der Pflicht ausgenommen einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung bei der Einreise aus Dänemark nach Deutschland nachzuweisen. Dies gilt sowohl für Pendler mit Wohnsitz in Deutschland als auch in Dänemark.

Das würde sich jedoch ändern, sollten die deutschen Behörden Dänemark als Hochrisikogebiet einstufen.

Dies ergibt sich aus der neuen Bundesverordnung zur Einreise, die am Sonntag in Kraft getreten ist. Nach der Verordnung muss man bei der Einreise nach Deutschland nun entweder einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen, ganz gleich aus welchem Land man einreist. Ausnahmen gibt es weiterhin für den kleinen Grenzverkehr.

In einer genaueren Erläuterung der Verordnung schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage: „Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger (Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Studien- oder Ausbildungszwecken regelmäßig eine Grenze überqueren) sowie Tagespendler (die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24 Stunden wieder in Deutschland einreisen) vorgesehen.“

Test bei Einreise aus Hochrisikogebieten

Diese bislang geltenden Ausnahmen werden somit fortgeführt.

Sollte Dänemark als Hochrisikogebiet eingestuft werden, so müssten Grenzpendler sich zweimal pro Woche testen lassen, sofern sie nicht geimpft sind oder eine Corona-Infektion überstanden haben.

„Grenzgänger, Grenzpendler und Tagespendler müssen bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet allerdings über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium hierzu.

 

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