Befugnisse der Polizei

Juristin: Keine Angst vor der Grenzkontrolle

Juristin: Keine Angst vor der Grenzkontrolle

Juristin: Keine Angst vor der Grenzkontrolle

dodo
Apenrade/Aabenraa
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Die Polizisten können vieles fragen, aber nicht auf alles müssen Touristen antworten. Foto: Claus Fisker/Ritzau Scanpix

Welche Fragen darf mir ein Grenzbeamter eigentlich stellen, wenn ich nach Dänemark einreisen will? Auf welche Fragen muss ich antworten – und auf welche nicht? Wir haben bei einer Juristin und der Polizei nachgefragt.

Für Pendler ist es Alltag, doch bei vielen Urlaubern löst es ein Kribbeln im Bauch aus, wenn sie sich mit ihrem Auto dem Kontrollposten an der Grenze nähern. Doch gibt es einen Grund, Angst zu haben, wenn man auf die großen blinkenden Schilder zufährt? Welche Fragen dürfen die Grenzbeamten Einreisenden überhaupt stellen?

„Keiner muss sich Sorgen machen. Bei den coronabedingt eingeführten Grenzkontrollen steht ganz klar der gesundheitliche Aspekt im Vordergrund. Die Beamten dürfen alle Fragen stellen, die dafür hilfreich sind, dass sich das Coronavirus nicht weiter in Dänemark ausbreitet“, sagt die Apenrader Rechtsanwältin Claudia Andersen auf Nachfrage des „Nordschleswigers“.

Helle Lundbjerg, Pressesprecherin bei der Polizei für Südjütland und Nordschleswig, betont, dass sowohl Touristen als auch dänische Staatsbürger verpflichtet sind, auf die Fragen der Grenzbeamten zu antworten.

Nicht alles muss beantwortet werden

Einen Freifahrtschein haben sie deshalb natürlich trotzdem nicht: „Fragen, die nichts mit Corona und einer möglichen Ausbreitung in Dänemark zu tun haben, wie zum Beispiel, wann man das letzte Mal in Dänemark war oder wo genau das Ferienhaus liegt, dürfen die Polizisten selbstverständlich nicht stellen“, sagt Andersen.

Das Schlimmste, was einem Touristen passieren könne, sei ein Einreiseverbot, doch dafür müsse es schon triftige Gründe geben, so die Juristin aus Apenrade. „Wer eine Legitimation für die Einreise hat, sei es, weil er aus Schleswig-Holstein kommt oder mindestens sechs Übernachtungen in Dänemark gebucht hat, der darf grundsätzlich nicht am Einreisen gehindert werden. Auch nicht, wenn er die Fragen des Grenzbeamten beispielsweise nach dem Reiseziel, nicht beantworten will“, sagt Claudia Andersen.

Allerdings könnte man sich damit für andere Kontrollgründe verdächtig machen, bei denen die Grenzpolizisten legitimiert sind, diese zu überprüfen.

„Wenn es die Vermutung gibt, dass Personen oder illegale Gegenstände ins Land geschmuggelt werden, können die Beamten darum bitten, den Kofferraum zu öffnen. Ebenso dürfen sie, wenn der Verdacht auf Trunkenheit oder Drogenmissbrauch besteht, dies selbstverständlich genauer untersuchen“, so Helle Lundbjerg, die darauf hinweist, dass die Befugnisse der Grenzbeamten damit die gleichen sind wie von den anderen Polizisten im Land auch.

 

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