Corona-Maßnahmen

Die Restriktionen fallen – nur nicht an der Grenze

Die Restriktionen fallen – nur nicht an der Grenze

Die Restriktionen fallen – nur nicht an der Grenze

Kopenhagen/Nordschleswig
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Ob Haschisch oder andere Substanzen: An der Grenze zu Dänemark soll das Fahren unter Drogeneinfluss auch in Zukunft aufgedeckt werden (Archivfoto). Foto: Frank Cilius/ Ritzau Scanpix

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Am 10. September hebt die Regierung sämtliche Corona-Maßnahmen innerhalb der Grenzen Dänemarks auf. Sie hat jedoch keine Pläne, die Einreiseregeln zu ändern.

Ab dem 10. September kann man auch ohne Nachweis von Impfung, Test oder Genesung bis in die frühen Morgenstunden in einer Disco das Tanzbein schwingen oder ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl ein Rockkonzert besuchen. Dagegen kommt man weiterhin nicht ohne Corona-Pass über die Grenze.

Am Freitag teilte die dänische Regierung mit, dass Covid-19 ab 10. September nicht mehr als gesellschaftskritische Krankheit eingestuft wird. Damit fallen auch die Corona-Maßnahmen innerhalb der Grenzen Dänemarks weg. Die Regierung hat dann nicht mehr die Möglichkeit, Versammlungsbegrenzungen oder Shutdowns anzuordnen.

An der Grenze bleibt alles jedoch beim Alten. Die Nachrichtenagentur „Ritzau“ berichtet, dass die Einreiseregeln nicht geändert werden. Dass bedeutet, dass man bei der Einreise weiterhin Impfung, Test oder Genesung nachweisen muss. Wer aus einem gelb eingestuften Land ohne Impfung oder Genesung einreist, muss nach der Einreise einen weiteren Test machen lassen.

Regierung entscheidet über Reiseregeln

Die Polizei kontrolliert an der Grenze mit Stichproben, ob die Reisenden die erforderlichen Nachweise dabeihaben.

Die Corona-Maßnahmen innerhalb des Landes sind durch das Epidemiegesetz reguliert. Dies gibt der Regierung die Befugnis, Restriktionen einzuführen. Doch unterliegt die Regierung der Kontrolle des Folketings.

Bei den Einreisebestimmungen kann die Regierung ohne die Zustimmung des Parlamens agieren. In diesem Bereich hat sie die alleinige Kompetenz. Die Minister für Justiz und Auswärtiges definieren daher die Regeln für Grenzübertritte.

Konkret bedeuten die geltenden Regeln, dass wer aus Schleswig-Holstein einreist, Impfung, Genesung oder Test nachweisen muss. Reist man aus dem übrigen Bundesgebiet ein und ist nicht geimpft oder genesen, muss man sich nach der Einreise seit Sonnabend ein weiteres Mal testen lassen.

Kinder unter 16 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Auch bei der Einreise nach Deutschland gelten weiterhin Restriktionen.

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