Grenze

So begründet die Regierung die Verlängerung der Kontrollen

So begründet die Regierung die Verlängerung der Kontrollen

So begründet die Regierung die Verlängerung der Kontrollen

Kopenhagen/Nordschleswig
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Die Regierung hat wiederholt die Befürchtung vor Terror und organisierter Kriminalität als Grund für Grenzkontrollen genannt (Archivfoto). Foto: Karin Riggelsen

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Seit 2016 hat die dänische Regierung die temporären Grenzkontrollen wiederholt mit ähnlich lautenden Begründungen verlängert. Am Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof, sie könnten nur bei einer neuen Bedrohung über die sechs Monate hinaus verlängert werden.

Im Januar 2016 führte die dänische Regierung temporäre Kontrollen an den Grenzen ein. Seither wurden sie wiederholt verlängert.

Laut Schengener Abkommen dürfen die Kontrollen an den Binnengrenzen der EU nur ausnahmsweise und bei einer ernsthaften Bedrohung der inneren Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung eingeführt werden. Dies darf nur für maximal sechs Monate geschehen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen die Kontrollen nur im Fall einer neuen ernsten Bedrohung über die sechs Monate hinaus verlängert werden.

Die Möglichkeit, sich frei und ohne Kontrollen über die Grenzen zu bewegen, bezeichnet der EuGH als „eine der größten Errungenschaften der EU, nämlich die Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist. Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen muss daher eine Ausnahme bleiben und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.“

Auslöser: Krieg in Syrien

Die vielen Menschen, die vor dem Krieg in Syrien flohen, führten dazu, dass eine ganze Reihe von EU- und Schengenstaaten 2015/2016 Grenzkontrollen einführte. Darunter waren neben Dänemark auch Deutschland, Schweden, Norwegen und Österreich.

Dänemark führte die Kontrollen an den Grenzen am 4. Januar 2016 ein. Laut einer Übersicht der EU-Kommission war die Begründung ein „unerwarteter Migrationsstrom“, und sie galten zunächst bis zum 3. März. Mit derselben Begründung wurden sie dann bis zum 2. Juni verlängert.

Empfehlungen des EU-Rates

Im Mai 2016 empfahl der EU-Rat Dänemark, Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen „proportionale temporäre Grenzkontrollen“ für maximal sechs Monate aufrechtzuerhalten, um der Bedrohung durch die „sekundären Bewegungen von irregulären Migranten“ zu begegnen.

Die dänische Regierung verlängerte die Kontrollen mit Verweis auf diese Empfehlung bis zum 12. November 2016 und dann nach einer Empfehlung, sie lediglich um drei Monate zu verlängern bis zum 12. Februar 2017 und dann wiederum bis zum 11. Mai.

Migration nicht mehr als Begründung gültig

Die Kommission beschloss im Mai 2017, eine letzte Verlängerung von sechs Monaten mit Verweis auf Migration zuzulassen.

Daher benötigte die dänische Regierung im November 2017 eine neue Begründung, um die Kontrollen verlängern zu können.

Sorge vor Terror

Die damalige Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (Venstre) schrieb der Kommission, die vielen gescheiterten, verhinderten und durchgeführten Terroranschläge in den Jahren 2015 und 2016 würden zeigen, dass die Kontrollen an den Binnen- und Außengrenzen mangelhaft seien.

Im Mai 2018 lautete die Begründung, militante islamistische Organisationen würden weiterhin die Migrationsrouten ausnutzen, und die Rückkehr von Fremdkriegern aus Syrien und dem Irak würde Sorge bereiten. Fast gleichlautend war die Begründung für die Verlängerungen im November 2018 und im Mai 2019.

Neue Regierung – gleiche Begründung

Nach dem Regierungswechsel war es nun der sozialdemokratische Justizminister Nick Hækkerup, der die Kontrollen im November 2019 wegen einer fortwährende und schwerwiegenden Bedrohung durch islamistische Terroristen verlängerte. Organisierte Kriminalität in Schweden wurde hinzugefügt.

Corona

Im Mai 2020 kam Covid-19 als Begründung dazu. Dänemark hatte im März die Grenzkontrollen massiv verschärft. Diese Begründungen wiederholt Hækkerup wortgleich im November 2020 und im Mai 2021.

Im November 2021 fiel Corona als Begründung weg, und es beschränkte sich wiederum auf Terror und organisierte Kriminalität.

Am 13. April dieses Jahres schrieb Hækkerup erneut an die Kommission, er wolle die Kontrollen ab 12. Mai um ein weiteres halbes Jahr verlängern. Zu den bekannten Begründungen fügte er hinzu, die Fluchtwelle aus der Ukraine könne Terroristen Zugang zu Europa verschaffen.

Am 26. April urteilte der EuGH, nur bei einer neuen Bedrohung könnten die Kontrollen verlängert werden.

 

 

 

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