Grenzkontrollen

Einreise für Lebensgefährten: „Die Betroffenen benötigen Klarheit“

Einreise für Lebensgefährten: „Die Betroffenen benötigen Klarheit“

Einreise für Lebenspartner: „Betroffene benötigen Klarheit“

Apenrade/Aabenraa
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Grenzübergang Krusau
Im Grenzland herrscht weiter große Unklarheit darüber, wie die Polizei die Regeln zur Einreise auslegt. (Archivfoto) Foto: Karin Riggelsen

Grenzkontrollen: Die Sekretärin der Schleswigschen Partei ist enttäuscht über andauernde Zurückweisungen von Personen an der deutsch-dänischen Grenze, die Familie oder Partner im Nachbarland besuchen wollen.

Die Sekretärin der Schleswigschen Partei (SP), Ruth Candussi, ist enttäuscht über die andauernden Zurückweisungen von Angehörigen an der deutsch-dänischen Grenze, die Familienmitglieder oder Lebenspartner besuchen wollen, die im jeweiligen Nachbarland leben. „Die Betroffenen benötigen Klarheit“, so Candussi, die es für eine Zumutung hält, dass nach der Bekanntgabe von Erleichterungen bei Besuchen nördlich der deutsch-dänischen Grenze durch das dänische Ausländerministerium Polizisten an der Grenze Menschen zurückgewiesen haben. Diese Personen wurden zurückgewiesen, weil sie beispielsweise als Lebenspartner nicht nach Dänemark einreisen dürfen, weil sie dort nicht ansässig seien.

„Die Erleichterung sollte doch gerade den Personen helfen, die als Partner nicht in Dänemark ansässig sind“, so die SP-Sekretärin und erinnert daran, dass die Partner mit Wohnsitz in Dänemark ja ohnehin das Recht auf Einreise hätten.

Bedauern auch über Schleswig-Holstein

Ruth Candussi bedauert es auch, dass Schleswig-Holstein bisher keine Regelungen für Familienbesuche von Angehörigen aus Dänemark bei ihren Familien oder Partnern auf deutscher Seite der Grenze eingeführt hat. „Man scheint offenbar nicht zu verstehen, dass die Besuchsverbote mit großen Belastungen für die Betroffenen verbunden sind“, so die SP-Sekretärin, und weist darauf hin, dass es seit Beginn der Corona-Restriktionen einen regen Verkehr über die dänisch-schwedische Grenze gibt, obwohl dort Risiken der Ansteckung nicht anders einzustufen sind als im deutsch-dänischen Grenzland. 

Keine „messerscharfe Definition“

Bei der Corona-Hotline der dänischen Polizei war am Montag laut shz.de folgende Aussage zu erhalten: Im Allgemeinen werde als Bedingung für eine Einreise-Erlaubnis zugrunde gelegt, dass Lebenspartner in jüngerer Zeit zusammengewohnt haben müssten.

Darüber könne auch ein behördlicher Nachweis verlangt werden. „Aber eine messerscharfe Definition dazu gibt es nicht“, hieß es.

Die „Nordschleswiger“-Redaktion hat sowohl bei der Reichspolizei als auch beim Ausländerministerium um eine Klarstellung gebeten. Sobald eine solche erfolgt, berichten wir an dieser Stelle.

Anmerkung der Redaktion: Die letzten drei Absätze wurden um 19:30 am Montag hinzugefügt.

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