Grenzöffnung

Einreise nach Dänemark: Darauf müssen Touristen achten

Einreise nach Dänemark: Darauf müssen Touristen achten

Einreise nach Dänemark: Darauf müssen Touristen achten

Nordschleswig
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Foto: Karin Riggelsen

Ab Montag, 15. Juni dürfen deutsche, isländische und norwegische Touristen wieder nach Dänemark einreisen, sofern sie zum Beispiel ein Ferienhaus für mindestens sechs Übernachtungen gebucht haben. Dabei gibt es jedoch eine Reihe an Punkten zu beachten.

Die ab Montag geltenden Einreisebestimmungen für Touristen aus Deutschland, Island und Norwegen ermöglichen es, die geplanten Sommerferien in Dänemark zu verbringen. Um einreisen zu können, müssen jedoch eine Reihe an Punkten beachtet werden:

  • Es müssen mindestens sechs Übernachtungen gebucht worden sein, zum Beispiel auf einem Campingplatz, in einem gemieteten oder privat zur Verfügung gestellten Ferienhaus, einem Hotel, oder in einer gemieteten oder privat zur Verfügung gestellten Wohnung.
  • Ferien im eigenen oder in einem gemieteten Boot mit einer Gesamtdauer von mindestens sechs Nächten sind ebenfalls von den Regeln umfasst.
  • Die Dokumentation für die Buchung bzw. private Vereinbarung eines Ferienhauses, einer Wohnung oder eines Bootes/Aufenthalt im Bootshafen muss bei der Einreise vorgezeigt werden.
  • Personen, die am 15. Juni einreisen und aus deren Dokumentation hervorgeht, dass sie einen Ferienaufenthalt mit mindestens sechs Übernachtungen gebucht haben, der vor dem 15. Juni beginnt und über den 15. Juni hinaus andauert, dürfen ebenfalls einreisen, obwohl ihr tatsächlicher Aufenthalt kürzer als sechs Nächte sein wird.

Bürger mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein

Für Bürger aus Schleswig-Holstein gilt, dass diese ab dem 15. Juni nach Dänemark einreisen dürfen, ohne einen anerkennungswürdigen Grund vorweisen zu können. Sie müssen jedoch dokumentieren können, dass sie in Schleswig-Holstein wohnhaft sind. Wie genau dies dokumentiert werden soll, wird derzeit noch geklärt.

Die Polizei empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Einreisedokumente unmittelbar vor der Grenzkontrolle parat zu haben, so dass eine zügige Abwicklung möglich ist. Damit möchte die Polizei versuchen, Staubildungen vorzubeugen.

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