Deutsche Minderheit

Sozialdienst-Kürzungen: Sozialverwaltung kontra Kontaktausschuss

Sozialdienst-Kürzungen: Sozialverwaltung kontra Kontaktausschuss

Sozialdienst-Kürzungen: Sozialverwaltung kontra Kontaktaussc

Dirk Thöming
Apenrade/Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Gösta Toft, Vorsitzender des Sozialdienstes Foto: Karin Riggelsen

Auf Nachfrage des Folketings-Abgeordneten Nils Sjøberg (Radikale Venstre) hat die dänische Sozialverwaltung die Kürzungen beim deutschen Sozialdienst für Nordschleswig ausführlich begründet / Kontaktausschuss des Folketings bat vergeblich um Entgegenkommen.

Die Folketings-Abgeordneten Nils Sjøberg und Rasmus Helveg Petersen, beide Radikale Venstre (R), machen sich für die soziale Arbeit der deutschen Minderheit stark und wenden sich gegen Kürzungen von 350.000 Kronen beim Sozialdienst für Nordschleswig. Erstmals strich das Ministerium die Mittel – die einzigen staatlichen Zuschüsse des Dienstes aus Dänemark überhaupt – im Haushaltsjahr 2018. (Wir berichteten).

Eine Nachfrage der beiden Abgeordneten im Sozialministerium von Anfang September ist jetzt von der zuständigen Sozialverwaltung Dänemarks, Socialstyrelsen, in einem zweiseitigen Schreiben beanwortet worden.

Der Sozialdienst hat sich um Zuschüsse für Freiwilligencenter, Frivilligcentre, beworben.

Die Sozialverwaltung änderte die Definition eines Freiwilligencenters mit Wirkung von 2018, heißt es in dem Schreiben.

Für 2019 habe es 65 Bewerber gegeben, und zwei davon – darunter der Sozialdienst für Nordschleswig – erhielten eine Absage. „Unsere Einschätzung ist, dass der Sozialdienst zielgerichtet für die deutsche Minderheit arbeitet“; die Arbeit richte sich daher nicht, wie gefordert „breit an alle Bürger.“

Darüber hinaus sei die Forderung, dass es sich um eine wirtschaftlich eigenständige Einrichtung, selvejende institution, mit eigener Haushaltsführung handelt, nicht erfüllt.

Beide Punkte – keine Öffnung für alle Bürger und mangelnde finanzielle Eigenständigkeit – seien bereits 2018 Grundlage der Ablehnung des Sozialdienst-Antrages gewesen.

Im Oktober 2018 sei die Sozialverwaltung dann vom Kulturministerium gebeten worden, den Beschluss noch einmal zu überdenken. Hintergrund waren Beratungen im Kontaktausschuss des Kulturministeriums, der für die deutsche Minderheit zuständig ist.

„Unsere Bewertung war, dass die Ablehnung korrekt war, und darum wurde daran festgehalten“, so das Schreiben der Sozialbehörde.

Nicht nachvollziehbar

Gösta Toft, Vorsitzender des Sozialdienstes für Nordschleswig, kann die Begründung der Sozialverwaltung nicht nachvollziehen. „Die Ablehnung hält sich an formale Dinge, ignoriert aber die Konventionen, die es zum Schutz von Minderheiten gibt“, sagt er. Ganze drei Konventionen würden missachtet: Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 sicherten, dass die Gesinnung frei ist und nicht überprüft werden darf. Die Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz der Minderheiten stelle fest, dass Minderheiten am gesellschaftlichen Leben teilhaben können müssen. Und die Sprachencharta des Europarates erlaube, dass die Minderheitensprache, hier deutsch, verwendet wird.

Die beiden Folketings-Abgeordneten der Radikalen Venstre haben den Sozialdienst jetzt gebeten, das weitere Vorgehen abzustimmen.

„Wir hoffen, dass die neue, sozialdemokratische Regierung einlenkt und weniger ablehnend ist als die alte Venstre-Regierung“, sagt Gösta Toft. Er hoffe auf ein „Gesamtpaket“ der Regierung zu diesem Problem, was die Minderheit angeht.

Der Sozialdienst sei übrigens die Einrichtung der deutschen Minderheit, die die meisten ehrenamtlichen Helfer habe. Besonders die 15 Ortsvereine seien auf die Ehrenamtler angewiesen. „Wir brauchen die Mittel, um den Helfern die Arbeit zu erleichtern und beispielsweise Weiterbildungskurse zu finanzieren“, so Toft.

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