Deutsche Minderheit

Infoabend: Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Infoabend: Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Infoabend: Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?

Sonderburg/Sønderborg
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Arno Knöpfli zeigte anhand einer Wahlkarte, wo man sein Kreuz setzen soll. Foto: Sara Wasmund

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Beim Infoabend von BDN Sonderburg und Bücherei hat die deutsche Minderheit über das dänische Wahlrecht informiert.

Wer darf am Wahltag am 16. November sein Kreuz setzen und wählen? Der Bund Deutscher Nordschleswiger und die deutsche Bücherei in Sonderburg haben bei einem Infoabend darüber aufgeklärt.

Rainer Naujeck und Arno Knöpfli lieferten in einem Sitzungsraum des Sonderburger Multikulturhauses den Überblick. „In Dänemark gibt es den Staat, die Regionen und die Kommune. Somit gibt es drei politische Ebenen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo es vier sind“, so Rainer Naujeck.

Auch Ausländer haben ein Stimmrecht

Während bei der nationalen Folketingswahl ausschließlich dänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen dürfen, haben auch Ausländer bei der Kommunal- und Regionalwahl ein Stimmrecht. Es gilt: Jede Person aus einem EU-Land, die einen festen Wohnsitz in der Kommune hat, besitzt Stimmrecht.

Die Infomaterialien waren dreisprachig vorbereitet worden. Foto: Sara Wasmund

Für Menschen aus Ländern außerhalb der EU gilt: Man muss mindestens vier Jahre in der Kommune gelebt haben, um wählen zu dürfen.

Eine Überraschung für die Schweizerin Britta Biedermann, die zum Infoabend ins Multikulturhaus gekommen war. Die Schweizerin ist vor weniger als einem Jahr aus Lügumkloster (Løgumkloster) nach Gammelgab auf Broackerland (Broagerland) gezogen – und darf somit am 16. November nicht wählen gehen. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, hat Britta Biedermann kein Mitbestimmungsrecht. „Das war mir neu. Ich bin doch überrascht, dass ich nicht wählen darf“, so die Besucherin.

„Es darf nur ein Kreuz gesetzt werden“

Wahlberechtigte Personen erhalten rund fünf Tage vor dem 16. November eine Wählerkarte per Post zugeschickt. Darauf wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben kann. Wer nicht mobil ist, kann um einen Besuch bitten, dann kommt die Wahlurne nach Hause. Eine Briefwahl wie in Deutschland ist nicht möglich – man kann seine Stimme aber vorab im Rathaus oder beim Bürgerservice abgeben.

 

Rainer Naujeck (l.) beantwortete im Sitzungssaal des Multikulturhauses mehrere Fragen. Foto: Sara Wasmund

Rainer Naujeck und Arno Knöpfli erklärten, dass man bei der Wahl entweder für eine Partei oder für eine Person stimmt. „Es darf nur ein Kreuz gesetzt werden“, so Naujeck.

Auch der Seniorenrat steht zur Wahl

Am 16. November können Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre noch ein weiteres Kreuz setzen, und zwar für die Seniorenratswahl. In der Kommune Sonderburg gibt es derzeit 20 Kandidaten, die sich für einen Platz im Seniorenparlament bewerben.

Die deutsche Minderheit in Sonderburg will bis zum 16. November in Gesprächen und mit Flyern weiterhin darauf aufmerksam machen, dass auch Ausländer ein Mitbestimmungsrecht bei der Kommunal- und Regionalwahl haben.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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