Lehrer vor Gericht

Gericht wertete belastende Kinderverhöre aus

Gericht wertete belastende Kinderverhöre aus

Gericht wertete belastende Kinderverhöre aus

Tondern/Sonderburg
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Westliches Landgericht
Das Westliche Landgericht in Sonderburg Foto: Volker Heesch

Landgericht Sonderburg setzt Beweisaufnahme im Prozess gegen Ex-Lehrer der deutschen Schule in Tondern aus. Dessen Eignung für gemeinnützigen Dienst wurde am zweiten Verhandlungstag bescheinigt.

Richterin Kirsten Thorup hat den zweiten Verhandlungstag im Landgericht in Sonderburg mit der Auswertung  von 13 Videoprotokollen eröffnet.

Schöffen und Richter konnten sich so einen Eindruck von den Aussagen der Kinder während eines Verhörs im Børnehus Esbjerg machen, die in der ersten Instanz ausschlaggebend für die Verurteilung des 41-jährigen früheren Lehrers der Ludwig-Andresen-Schule zu einem Jahr Haft ohne Bewährung waren.

Im ersten Verfahren hatte das Gericht den Schluss gezogen, dass die Videos  den  Tatbestand der Gewaltanwendung gegen mehrere Kinder belegten. Auch gestern gab es  Aussagen der Kinder, der Lehrer habe mehrere Schülerinnen und Schüler  in Verbindung mit Unruhe und Auseinandersetzungen unter einzelnen Kindern während des Unterrichts am Hals gepackt und begleitet vom Verlust des  Bodenkontaktes in die Höhe gehoben.

 Der Richter hatte nach der Urteilsverkündung Ende November 2018 auf die weitgehende Übereinstimmung der Aussagen der Kinder verwiesen, der Lehrer habe Störenfriede  am Hals gepackt, dabei habe man   von Atemnot ausgehen müssen. Andere Augenzeugen für die dem Lehrer zu Last gelegten Taten gibt es nicht. Aus den Videoverhören war zu entnehmen, dass die Kinder offenbar untereinander intensiv über die Geschehnisse gesprochen hatten. Ein Kind hatte die Frau, die das Verhör durchführte, gefragt, ob sie wisse, was jetzt mit dem Lehrer geschehen werde.

Am Montag war aus früheren Aussagen des Lehrers zitiert worden, dass er es in den Klassen, in denen die Misshandlungen stattgefunden haben sollen, mit „sehr wilden Kindern“   zu tun hatte. Einige hätten wiederholt versucht, ihre Grenzen auszuprobieren. Auseinandersetzungen zwischen Problemkindern  seien oft zu ernsten Prügeleien ausgeartet. Es sei oft körperlicher Einsatz nötig gewesen, um Verletzungen vorzubeugen. In den Aussagen des Lehrers am Montag war auch erwähnt worden, dass einige der Kinder, die ihn belasteten, nicht nur gewalttätig gewesen seien, sondern auch  gelogen hätten.

In Aussagen der Kinder in den Videoprotokollen war mehrfach von den Halsgriffen die Rede, mit denen sie auf den Tisch oder bis in den oberen Bereich des Türrahmens gehoben worden seien.  
Aus den Angaben der Kinder war zu entnehmen, dass einige vergeblich versucht hätten, Lehrkräfte oder Mitglieder der Schulleitung über die Halsgriffe  zu informieren.  

In einem weiteren Verhör gab ein Kind an, dass der Lehrer, über den es befragt worden sei, gefeuert worden sei. Es demonstrierte, dass der Lehrer es an der Kleidung gepackt habe. Es sei etwas am Hals  gewürgt worden.

 Ein Achtjähriger erklärte in einer sehr lebhaften Vorstellung im Verhör, dass ihm während des Vorfalls auch ein wenig bange geworden sei. Während der Berufungsverhandlung waren die Besucherreihen nur  schwach besetzt. Außer Angehörigen des Angeklagten und Repräsentanten des Deutschen Schul- und Sprachvereins und der Lehrerschaft waren im Gegensatz zu den Verhandlungen im November 2018 keine Angehörigen der Kinder zugegen.

Am Ende der Verhandlung wurden Angaben der Ausländerbehörde zu Ausweisung und  Einreiseverbot  bei einer erneuten Verurteilung dokumentiert. Die Kriminalfürsorge hatte mitgeteilt, dass der Angeklagte bei einem Schuldspruch  zu gemeinnütziger  Arbeit als Strafersatz  geeignet sei.  An seinem neuen Arbeitsplatz wurde ihm ein sehr guter Arbeitseinsatz  bescheinigt. 

 

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