Lehrer vor Gericht

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Sonderburg/Sønderborg
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Verteidiger Rune B. Pedersen hat am Mittwoch im Landgericht zahlreiche Zeugen befragt, die dem Angeklagten eine gute pädagogische Arbeit bescheinigten und keine Hinweise auf Gewalttätigkeit gegenüber Kindern im Unterricht erhalten hatten. Foto: Volker Heesch

Die Staatsanwaltschaft will, dass ein wegen Gewalt gegen Kinder in zweiter Instanz angeklagter Ex-Lehrer der deutschen Schule in Tondern ein Jahr lang in Haft muss.

In der Berufungsverhandlung im Verfahren gegen des der Kindesmisshandlung angeklagten früheren Lehrers an der Ludwig-Andresen-Schule (LAS) in Tondern hat die Anklägerin Anette Wolf Pedersen einen Schuldspruch beantragt. Die Juristin fordert –entsprechend dem Urteil Ende November im Stadtgericht Sonderburg – eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung von mindestens einem Jahr Dauer.

Der Verteidiger Rune Pedersen sah das ganz anders – er plädierte auf Freispruch.

Staatsanwältin: Wertschätzung entkräftet Vorwürfe nicht

Ausschlaggebend für die Staatsanwaltschaft seien die Aussagen der Kinder, die der Angeklagte unterrichtet hat, im Rahmen von  Videoverhören, die nach den Sommerferien 2018 in Esbjerg unter Einsatz von polizeilichen Expertinnen durchgeführt worden sind.

Diese belegten, dass der 41-Jährige sich der Gewalttätigkeit in Form von Griffen an den Hals und hartem Zupacken an Armen und Schultern schuldig gemacht habe. Verschärfend sei zu werten, dass die Taten bei ihm anvertrauten Kindern verübt wurden und sie wiederholt vor den Augen vieler Kinder geschehen seien.

Die Anklägerin verwies darauf, dass zehn von den vorgeworfenen Straftaten betroffene Kinder, übereinstimmend die Vorwürfe der Gewaltanwendung durch ihren Lehrer bestätigt hätten.

Auch wenn dem Lehrer kein Würgen der Kinder vorgeworfen werde, seien Halsgriffe, harte Griffe an den Arm und hartes Zudrücken als einfache Gewalt zu werten. Als strafverschärfend sollte gelten, dass die Taten über rund zwei Jahre verübt wurden.

Sie erklärte, dass auch die Tatsache, dass der Angeklagte ein guter Lehrer sei, der bei Eltern und Kindern große Wertschätzung genießt, nicht die Vorwürfe gegen diesen entkräfteten.

In längeren Ausführungen begründete die Anklägerin auch die Forderung, dass dem Lehrer die berufliche Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt werden sollte und er nach einer Ausweisung aus Dänemark für sechs Jahre Einreiseverbot bekommen sollte.

Verteidiger: Gefordertes Strafmaß viel zu hoch

Verteidiger Rune Pedersen eröffnete sein Plädoyer mit Erklärungen zu dem von der Anklägerin geforderten Strafmaß  von einem Jahr Haft.
Pedersen erklärte, dass er einen Freispruch seines Mandanten fordere. Im Falle eines Schuldspruchs sei das geforderte Strafmaß auf jedem Fall  viel zu hoch und verwies auf Urteile in anderen Verfahren, in denen schwerwiegende Misshandlungen von Kindern  mit deutlich geringerem Strafmaß geahndet worden seien.

Deshalb seien vier Monate Haft bei einem Schuldspruch angemessen.

In seinem Plädoyer verwies Anwalt Rune Pedersen darauf, dass bei der Anklage gegen den 41-jährigen früheren Lehrer an der LAS Tondern der Tatbestand der Gewalt nicht erfüllt sei. Es hätten keinerlei Bewiese in Form von dokumentierten Spuren einer Gewaltanwendung vorgelegen.  

Die Videoverhöre der Kinder seien nach Einschätzung des Verteidigers nicht als entscheidendes Beweismittel nutzbar.

„Der Inhalt der Videos ist falsch“, so Pedersen.

Bei den zehn Kindern, die der  Lehrer laut Anklageschrift   bei einem Griff um den Hals so in die Höhe gehoben haben soll, dass die Kinder keinen Bodenkontakt mehr hatten, habe niemand Druckstellungen oder Verfärbungen  im Halsbereich festgestellt.

„Keine Eltern noch Kollegen haben je etwas bemerkt, was auf Misshandlungen hingedeutet hätte“, so Pedersen und fügte hinzu, die vorgeworfenen Vorgänge hätten nicht nur Spuren hinterlassen, sondern auch Schmerzen oder Schluckbeschwerden.

Es gebe weder Dokumentationen von Seiten der Polizei, noch von ärztlichen Einrichtungen, was bei Gewaltvergehen stets ausschlaggebend sei.

Ein entscheidender Faktor, der für einen Freispruch spreche, sei das Fehlen von Zeugen. Auch gebe es keine Aussagen, die die Glaubwürdigkeit der Kinder stützten.

Pedersen verwies dabei auf Zeugenaussagen mehrerer Lehrkräfte, von  denen eine nach Äußerungen über Halsgriffe den Kollegen anschließend beobachtet  und mit den Kindern gesprochen habe.

 

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Leitartikel

Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
„Orbáns Schatten reicht bis zu uns ins Grenzland“