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Minister Goldschmidt zu Hochwasser im Norden: Pegel fallen

Minister Goldschmidt zu Hochwasser im Norden: Pegel fallen

Minister Goldschmidt zu Hochwasser im Norden: Pegel fallen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Bündnis90/DieGrünen). Foto: Axel Heimken/dpa

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Gesättigte Böden und anhaltende Niederschläge führten in zahlreichen Bundesländern zu Hochwasser. In Schleswig-Holstein blieb die Lage trotz hoher Pegelstände überschaubar. Nun rechnet der Umweltminister mit Investitionen für zukünftige...

Der Schleswig-Holsteinische Umweltminister Tobias Goldschmidt hat nach dem Hochwasser wegen anhaltender Regenfälle Entwarnung gegeben. «Die Wasserstände beginnen zu fallen, an vielen Pegeln ist der Hochwasserscheitel bereits erreicht», sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Ab Freitagnachmittag solle sich die Lage weiter entspannen.

Allein im Januar seien die Niederschlagsmengen rekordverdächtig gewesen: «Im Durchschnitt fielen bereits 42,5 Millimeter Niederschlag, was etwa 60 Prozent des langjährigen Mittels für diesen Monat entspricht», erklärte der Minister. Dabei sei der Regen auf gesättigte Böden getroffen und direkt abgeflossen. Zudem habe der hohe Wasserstand der Ostsee eine Entwässerung erschwert.

Die gute Nachricht sei jedoch, dass die Deiche im Land gehalten hätten und es keine beträchtlichen Schäden an der Infrastruktur gegeben habe. Gleichzeitig unterstützte Schleswig-Holstein das Nachbarbundesland Niedersachsen beim Kampf gegen die Wassermassen: «So hat der Landesbetrieb für Küstenschutz unter anderem 240.000 Sandsäcke zur Verstärkung der Deiche geliefert», hieß es vom Minister weiter.

Darüber hinaus zeige die aktuelle Lage, dass die Klimakrise da sei und in den nächsten Jahren und Jahrzehnten hohe Investitionen in Anpassungsmaßnahmen erforderlich seien, resümierte Goldschmidt. «Die Anpassung an die Klimakrise wird den Menschen in diesem Land viel abverlangen und hohe volkswirtschaftliche Kosten haben.» Daher forderte der Umweltminister ein Überdenken der Schuldenbremse.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor. Sie kann aber im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.

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