Schleswig-Holstein & Hamburg

Testpflicht für geimpfte Besucher von Pflegeeinrichtungen

Testpflicht für geimpfte Besucher von Pflegeeinrichtungen

Testpflicht für geimpfte Besucher von Pflegeeinrichtungen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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In Schleswig-Holstein müssen auch geimpfte oder genesene Besucher und Besucherinnen von Pflegeeinrichtungen künftig einen negativen Corona-Test nachweisen. Die Corona-Bekämpfungsverordnung sei am Samstag mit entsprechenden Ergänzungen verlängert worden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Landesregierung habe die Testpflichten verschärft, um die Einrichtungen besser zu schützen und gleichzeitig offenzuhalten. Bislang galt, dass Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Auch genesene und geimpfte Beschäftigte müssen demnach alle drei Tage getestet werden. Nicht geimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssten sich weiterhin täglich testen lassen. Einrichtungen sollen die Tests über den Bund abrechnen können.

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