Luxemburg/Kopenhagen
Nur im Fall einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit kann ein EU-Staat Grenzkontrollen einführen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Die Kontrollen dürfen nicht aus demselben Grund verlängert werden. Das könnte auch Konsequenzen für Dänemark haben.