Cannabis-Prozess in Flensburg

Bei der Menge der verkauften Drogen herrscht Unklarheit

Bei der Menge der verkauften Drogen herrscht Unklarheit

Bei der Menge der verkauften Drogen herrscht Unklarheit

SHZ
Flensburg/Steinbergkirche
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Die Verhandlung fand am zweiten Prozesstag im Schwurgerichtssaal des Flensburger Landgerichts statt. Foto: Carsten Rehder / SHZ

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Zwei weitere Zeugen sagten am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Steinbergkirche aus. Der Angeklagte soll mit Drogendeals von 2017 bis 2019 über 630.000 Euro eingenommen haben.

Die Menge scheint der Knackpunkt zu sein. Auch am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 25-Jährigen aus Steinbergkirche am Flensburger Landgericht herrscht weiterhin Unklarheit darüber, wie groß die Mengen an Cannabis sein könnten, die der Angeklagte verkauft haben soll. Mit dem Verkauf der Drogen soll der Beschuldigte Einnahmen in Höhe von mehr als 630.000 Euro erzielt haben.

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Ähnlich wie am ersten Prozesstag machte ein Zeuge in der Verhandlung am Freitag weitreichende Angaben über die Lagertätigkeiten, die er für den Angeklagten übernommen haben soll. Im April 2019 wurde seine Wohnung von der Polizei durchsucht. Damals wurden rund drei Kilogramm Cannabis sichergestellt, die der Angeklagte nach Angaben des Zeugen vorher geliefert hatte. Für diese Lagertätigkeit wurde der Mann in einem anderen Verfahren bereits verurteilt.

Zeuge berichtet über Lagertätigkeiten für den Angeklagten

Der Zeuge sagte in der Verhandlung aus, dass er seine Wohnung als Lagerplatz für Cannabis zur Verfügung gestellt habe, um sich etwas Geld dazuzuverdienen. Er selbst war nach eigenen Angaben auch Kunde des Angeklagten. Er bestätigte dabei, dass der Angeklagte in einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten ein bis zwei Mal im Monat Marihuana bei ihm abgeladen habe. Der Zeuge habe die gelieferten Tüten dann unter seinem Bett versteckt. Die Größe der Lieferung sei dabei immer unterschiedlich gewesen. Ein Mal soll der Angeklagte nach Aussage des Zeugen auch Amphetamine in seinem Kühlschrank gelagert haben. Mengenangaben konnte er dabei allerdings nicht machen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung stürzten sich bei der Beweisaufnahme vor allem auf die Mengen an Cannabis, die der Zeuge gelagert haben könnte. In seiner polizeilichen Vernehmung aus dem Jahr 2019 war die Rede von fünf bis sieben Kilogramm Cannabis bei der ersten Lieferung Ende November 2018. Hinzu sollen später weitere Lieferungen gekommen sein, ein Mal angeblich sogar mit schätzungsweise bis zu 19 Kilogramm Marihuana.

Unstimmigkeiten bei den Mengenangaben

Genau bei dieser Mengenangabe, die im Falle einer Verurteilung des Angeklagten das Strafmaß entscheidend beeinflussen kann, gab es jedoch Unstimmigkeiten. „Es sah für mich halt so viel aus. So ganz genau weiß ich das aber nicht mehr“, sagte der Zeuge während der Verhandlung. Genau konnten die Mengen, die der Angeklagte bei seinem Lageristen abgeliefert haben soll, durch die Vernehmung demnach nicht festgelegt werden.

Darüber hinaus konnte der Zeuge Angaben über die Lieferwege machen, die der Angeklagte koordiniert haben soll. Demnach soll er häufig nach Hamburg gefahren sein, um sich Cannabis für den weiteren Verkauf zu besorgen. Dafür habe der Angeklagte nach Aussage des Zeugen auch Kuriere gehabt, die das Cannabis von Hamburg bis zur Lagerstätte gebracht haben sollen.

Weiterer Zeuge war Kunde beim Angeklagten

Ein zweiter Zeuge machte am Nachmittag noch weitere Angaben zu den Geschäften, an denen sich der Angeklagte bereichert haben soll. Der Zeuge kaufte nach eigenen Angaben selbst über einen längeren Zeitraum regelmäßig Cannabis bei dem Angeklagten.

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Wie am ersten Prozesstag musste auch in der Verhandlung am Freitag die Vernehmung eines weiteren Zeugen verschoben werden. Die beiden Verteidiger des Angeklagten drängten mit einem Antrag darauf, dass der Zeuge ein Recht auf Verweigerung der Aussage hat, da er sich durch die Befragung selbst belasten könnte. Nach mehreren Unterbrechungen und Beratungspausen entschied Richter Mathias Eggers letztendlich, die Befragung des Zeugen zu verlegen, nicht aber auszusetzen. Ihm soll bei der Befragung zu einem späteren Zeitpunkt ein Rechtsbeistand zur Seite stehen.

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