Bundesrat stimmt zu

Böllerverbot auch an diesem Silvester: Jetzt ist es amtlich

Böllerverbot auch an diesem Silvester: Jetzt ist es amtlich

Böllerverbot auch an diesem Silvester: Jetzt ist es amtlich

SHZ
Berlin
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Mit dem Votum des Bundesrats ist das "Feuerwerksverbot" auch am kommenden Silvesterfest beschlossene Sache. Hier ein Archivbild aus Lüneburg. Foto: dpa/Philipp Schulze

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Der Bundesrat hat das Verkaufsverbot für Knallkörper und Feuerwerksraketen bestätigt. Dadurch sollen Unfälle vermieden und die ohnehin belasteten Intensivstationen nicht weiter an ihre Grenzen gebracht werden.

Der Bundesrat stimmte am Freitag in der letzten Sitzung des Jahres dem Böllerverbot für Silvester zu. Demnach darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk verkauft werden. Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu vermeiden und damit die bereits durch die Corona-Pandemie hoch belasteten Krankenhäuser zu schonen. Die entsprechende Verordnung setzt einen Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember um.

Gibt es ein generelles Feuerwerksverbot?

Das heißt aber auch: Ein Verkaufsverbot ist beschlossen, ein generelles Feuerwerksverbot gibt es allerdings nicht. Wer also noch Raketen und Böller aus den vergangenen Jahren übrig hat, darf diese zum Jahreswechsel durchaus zünden, wenn er auf die Knallerei nicht verzichten möchte. Verboten ist dies nur an öffentlichen Orten, wo viele Menschen zusammenkommen. Diese "publikumsträchtigen Plätze", wie sie im Beschluss von Bund und Ländern genannt werden, sollen im Vorhinein von den Kommunen definiert werden.

In dem Beschluss heißt es aber auch, dass "vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten" werde.

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Corona-Hilfsfonds verlängert

Die Länderkammer gab auch grünes Licht für die Verlängerung des milliardenschweren Corona-Hilfsfonds für größere Unternehmen gegeben. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) war bis Ende 2021 befristet gewesen und läuft nun bis zum 30. Juni 2022. Das hatte der Bundestag erst am Donnerstag beschlossen. Der kurz nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 eingerichtete Fonds soll Unternehmen stabilisieren, die in Liquiditätsengpässe geraten und deren Bestandsgefährdung "erhebliche Auswirkungen" auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt hätte.

Diese Feuerwerks-Artikel sind trotzdem erlaubt

Wer an Silvester nicht vollständig auf Feuerwerk verzichten möchte, kann im Handel trotzdem ein paar Artikel finden. Denn pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1, auch Kleinstfeuerwerk oder Jugendfeuerwerk genannt, sind das ganze Jahr über erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen, kleine Bodenwirbel oder Tischfeuerwerk.


Deutlich weniger Verletzte an Silvester 2020

Schon im vergangenen Jahr galt ein Verkaufsverbot für Feuerwerk. Wie das "Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW" in einer Pressemitteilung bekannt gab, hatte das auch zu weniger Einsätzen und weniger Verletzten geführt. So rückte die nordrhein-westfälische Polizei in der Silvesternacht landesweit zu rund 2300 Einsätzen aus, das waren etwa 600 weniger als im Vorjahr. Außerdem registrierte die Polizei deutlich weniger Verletzte. 2019 hatten sich an Silvester 159 Zivilpersonen und 19 Polizistinnen und Polizisten in NRW verletzt, 2020 waren es nur 57 Zivilpersonen und 12 Polizeibeamte.

Auch laut einer Umfrage der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft wurden zum Jahreswechsel 2020/2021 nur 79 Augenverletzungen gezählt, in den Jahren zuvor waren es jeweils rund 500 gewesen. Das entspricht einem Rückgang um 80 Prozent.

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