Schleswig

Frank Neubauer darf keine Solarzellen auf sein Dach bauen

Frank Neubauer darf keine Solarzellen auf sein Dach bauen

Frank Neubauer darf keine Solarzellen auf sein Dach bauen

Marcel Nass/shz.de
Schleswig
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Sabrina und Frank Neubauer wollen auf ihrem Paulihof ein Carport samt Photovoltaikanlage bauen. Die Stadt wies ihre Bauvoranfragen bisher aber stets zurück. Foto: Marcel Nass/shz.de

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Mit einer Photovoltaikanlage auf einem Carport will Frank Neubauer sein Haus und mehrere Wohnungen auf dem Paulihof künftig mit Energie versorgen. Aber die Stadt Schleswig verbietet das bisher. Das sind die Gründe.

Vor 17 Jahren haben Sabrina und Frank Neubauer den Paulihof in der Nähe des Schleswiger Berufsbildungszentrums gekauft. Für sie geht es nun darum, das Gelände in Sachen Energieversorgung für die Zukunft aufzustellen. Zum Hof gehören neben dem eigenen Wohnhaus noch sechs Mietwohnungen, eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, eine Kindertagesstätte und ein Handwerksbetrieb.

Große Energie-Pläne für den Paulihof

Das Ehepaar Neubauer plant daher schon seit längerer Zeit den Bau einer Photovoltaikanlage auf ihrem Grundstück. Eine Wärmepumpe soll in naher Zukunft zudem die derzeit betriebenen Gasthermen ersetzen. Die Umsetzung ihrer Energie-Pläne ist aber seit jeher mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

„Wir sind seit längerer Zeit mit mehreren Behörden im Austausch. Aufgrund der alten Gebäude muss die Denkmalschutzbehörde stets mit eingebunden werden. Und natürlich auch die Stadt“, sagt Frank Neubauer.

Für die Photovoltaik-Pläne haben die Eheleute bereits 2021 eine Bauvoranfrage für ein Carport gestellt, auf dem die Solarmodule installiert werden sollen. Diese Anfrage haben sie nach einem Hinweis der zuständigen Sachbearbeiterin von der Stadt allerdings wegen geringer Erfolgschancen zurückgezogen.

Im Bebauungsplan zum Paulihof ist der gewünschte Standort nämlich als Grünfläche eingetragen – und diese darf nicht bebaut werden.

In diesem Jahr sollte sich nun alles ändern: „Da wir hier auf dem Hof Ferienwohnungen anbieten, mussten wir zusätzliche Parkplätze für unsere Gäste schaffen. Dafür wollten wir den Standort nutzen, an dem wir auch die Photovoltaikanlage errichten wollen. Die Umgestaltung der Fläche zu einem Parkplatz wurde auch so genehmigt“, sagt Frank Neubauer.

Ist der Parkplatz noch eine Grünfläche?

Für den Bau der Photovoltaikanlage startete das Ehepaar Anfang 2022 nun einen neuen Versuch. „Da wir den Parkplatz so genehmigt bekommen haben, dachten wir, dass sich nun auch eine neue Situation in Bezug auf unser Bauvorhaben entwickelt hat. Der Parkplatz ist ja keine Grünfläche mehr“, sagt Neubauer.

Die Stadt hat das jedoch anders gesehen. In ihrem Ablehnungsbescheid argumentierte die Untere Bauaufsichtsbehörde, dass es sich laut Bebauungsplan immer noch um eine Grünfläche handele, die nur dann bebaut werden dürfe, wenn die baulichen Anlagen auch der Grünfläche dienen.

Die Eigentümer wollten sich dieses Mal aber nicht mit der Absage zufrieden geben. Sie legten Widerspruch ein. „Wir wurden noch darauf hingewiesen, dass sich in der Nähe unseres gewünschten Standortes ein Baufeld befindet, auf dem wir unsere Pläne umsetzen können. Da stehen aber viele Bäume und die wollen wir dafür definitiv nicht wegnehmen“, sagt das Ehepaar.

Der von ihnen ausgewählte Standort sei für sie die einzige sinnvolle Option. „Nur da haben wir auch die benötigten Sonnenstunden und den Platz für eine entsprechende Anlage, um alle Gebäude auf dem Paulihof zu versorgen“, erklärt Sabrina Neubauer.

In ihrem schriftlich eingereichten Widerspruch bezogen sich die Eheleute auf die gehobene Bedeutung des Vorhabens im Zuge des beschleunigten Ausbaus von erneuerbaren Energien. Auch das überzeugte die Stadt jedoch nicht – und wies auch den Widerspruch zurück. Die Behörde argumentierte damit, dass die Photovoltaikanlage nur einem beschränkten Personenkreis zugutekommen würde. Außerdem sei mit dem Bauvorhaben auch ein finanzielles Interesse verbunden. Das Carports samt Photovoltaikanlage diene somit nicht der Allgemeinheit.

Voraussetzungen für eine Befreiung vom Bebauungsplan sind nicht gegeben

Auf Nachfrage äußerte sich die Stadt zum Sachverhalt wie folgt: „Für die Genehmigung einer Carportanlage in einer Grünfläche wäre nach Baugesetzbuch eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung sind vorgegeben. Diese treffen für das entsprechende Vorhaben jedoch nicht zu“, so Stadtsprecherin Jane Dittmer.

Frank und Sabrina Neubauer wollen aber noch immer nicht aufgeben. Wie es genau weitergeht, wissen sie allerdings noch nicht.

Er hofft darauf, dass sich die Stadt noch einmal mit dem Thema befasst. „Wir hatten mittlerweile drei sachkundige Handwerksfirmen, die Stadtwerke und den Bauamtsleiter Herrn Pesenacker persönlich vor Ort. Eine Standortalternative gibt es nicht. Wenn wir das Carport mit der Photovoltaikanlage nicht bewilligt bekommen, haben wir die Sorge, dass wir hier in Sachen Energieversorgung bald vor einem Scherbenhaufen stehen“, sagt Neubauer.

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Gwyn Nissen
Gwyn Nissen Chefredakteur
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