Schleswig-Holstein

Leitfaden für Lehrer: Künstliche Intelligenz in Schulen in SH

Leitfaden für Lehrer: Künstliche Intelligenz in Schulen in SH

Leitfaden für Lehrer: KI in Schulen in SH

Kay Müller/shz.de
Schleswig-Holstein
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Die Künstliche Intelligenz kann jetzt auch im Unterricht eingesetzt werden. Foto: Bastian Fröhlig

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Pünktlich zum neuen Schuljahr gibt es einen Leitfaden für Lehrer, wie sie mit KI im Klassenzimmer umgehen sollen. Für die SPD bleiben viele Fragen ungeklärt.

Genau 14 Seiten ist er lang, der Leitfaden „KI@Schule“, den Bildungsministerin Karin Prien (CDU) jetzt herausgegeben hat. Darin sollen Lehrer „Tipps zur ersten Orientierung“ im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) bekommen. Schüler sollen „zu einem kritischen Umgang mit der Technologie befähigt werden und Chancen und Risiken kennenlernen“. Dabei dürfen die Schüler die KI durchaus einsetzen: „Wird ein KI-gestütztes Programm lediglich als Unterstützung, Impuls oder Hilfsmittel genutzt (wie z. B. ein Lexikon), kann durchaus eine eigenständige Leistung vorliegen“, heißt es in dem Leitfaden.

Die Lehrer müssten aus der Arbeit der Schüler erkennen können, welche Leistungen individuell erbracht und in welchem Umfang Quellen und Hilfsmittel verwendet worden sind. Allerdings werden in dem Leitfaden auch die Schwierigkeiten thematisiert: „Dass dies in der Praxis nicht immer sichergestellt werden kann, entbindet die Lehrkräfte nicht von der Notwendigkeit, Schüler entsprechend zu instruieren.“

Im Leitfaden steht, dass durch die Kommunikation mit einem „Chatbot“ neue Ideen zu einem Thema generiert werden könnten. „Das kann auch beim Abbau von Schreibblockaden helfen.“ Und es komme schließlich auf die Qualität der Eingaben an. Wie die Lehrer KI-basierte Texte erkennen sollen, steht da allerdings nicht.

Bei der Korrektur der Arbeiten dürfen Lehrer jedenfalls nicht auf KI zurückgreifen: „Die Bewertung von (Prüfungs-)Leistungen durch KI ist unzulässig. Die Bewertung der Schülerleistung muss eine persönliche Eigenleistung der Lehrkraft sein“, heißt es in dem Leitfaden.

Den findet auch der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion prinzipiell gut. Allerdings kritisiert Martin Habersaat, dass es eben verschiedene Modelle der KI gibt, die auch unterschiedliche Preise haben. Wer also eine teurere KI nutze, könne vermutlich auch bessere Leistungen erzielen. Habersaat stört, dass es keine KI-Lizenzmodelle für Schulen gibt. „Immerhin weist der Leitfaden auf Anbieter hin, die für Schulen dieses Problem lösen – aber nicht, von wem diese Anbieter bezahlt werden sollen. Nach der ersten Orientierung muss bald der zweite Aufschlag mit konkreten Hilfen zur praktischen Nutzung kommen.“

Wie viel Kontrolle ist nötig?

Gegen den Einsatz der KI in Schulen hat Habersaat nichts. „Es versteht sich von selbst, dass die Nutzung von KI nicht nur theoretisch besprochen, sondern auch praktisch eingeübt werden sollte“, sagt der SPD-Politiker. Aber genau da werde es für die Schulen schwierig, weil sich Lehrer zu Demonstrationszwecken freiwillig unter Zuhilfenahme der dienstlichen E-Mail-Adresse direkt bei ChatGPT registrieren dürfen. „Das klingt noch nicht nach einem leichten Umgang mit dem neuen Werkzeug, zudem zusätzlich sichergestellt sein soll, ‚dass die verantwortliche Schulleitung die Kontrolle über diese Daten behalten kann‘“, sagt Habersaat. „Braucht es also im Anschluss an jede ChatGPT-Session ein Protokoll an die Schulleitung?“

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