Kontrolle auf der A7 in Jalm

Polizei nimmt Schwertransporte unter die Lupe – mit erschreckendem Ergebnis

Polizei nimmt Schwertransporte unter die Lupe – mit erschreckendem Ergebnis

Polizei nimmt Schwertransporte unter die Lupe

SHZ
Sieverstedt
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Patrick Pleul/shz.de

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Eine Verkehrskontrolle auf der A7 am Dienstag in Jalm galt vor allem den Schwerlast- und Gefahrgutverkehr – aber an etlichen Sprinter-Fahrzeugen hatten die Beamten etwas zu beanstanden.

Beamte des Polizeiautobahn- und -Bezirksreviers Nord kontrollierten am Dienstag, 12. Oktober, 9 bis 13 Uhr den Schwerlast- und Gefahrgutverkehr auf der A7. Auf dem Parkplatz „Jalm“ in Fahrtrichtung Flensburg wurden etwa 50 Fahrzeuge vom Pkw mit Anhänger bis zu Schwertransporten mit Überbreite und -länge überprüft. Dabei wurden erneut diverse Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, teilte die Polizei mit.

Fehlende Genehmigungen und zu hohes Gewicht

Bei nahezu allen überprüften Fahrzeugen der „Sprinter“-Klasse stellten die Einsatzkräfte Überladungen von bis zu 25 Prozent fest. Die Fahrer erwarten Bußgelder und die Fahrzeuge mussten größtenteils umgeladen werden, um deren Gewicht zu reduzieren. Bei einem Schwertransport wurde festgestellt, dass erforderliche Genehmigungen fehlten und ein anderer Schwertransport musste die Fahrt bis zur Mängelbeseitigung unterbrechen, da die genehmigten Maße nicht eingehalten wurden.

Sattelzugfahrer war betrunken

Ein Fahrer eines 40-Tonnen-Sattelzuges fuhr in die Kontrollstelle mit einem festgestellten Atemalkoholwert von über 1,4 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Seine Fahrt endete auf dem Parkplatz endete.

Zusammenfassend wurde festgestellt:

  • Mangelnde Ladungssicherung, davon in drei Fällen bei Transporten mit Gefahrgut
  • Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten
  • Überladungen mit bis zu 25Prozent
  • Auf dem Weg zur Kontrollstelle wurden bereits Fahrerinnen und Fahrer bemerkt, die während der Fahrt auf der Autobahn ihr Smartphone verbotswidrig nutzten
  • Verstöße gegen die Abfallverbringungsverordnung
  • Ein Fall von Kennzeichenmissbrauch, da das vordere Kennzeichen bewusst teilweise verdeckt war, um von den stationären Mautstellen nicht erfasst zu werden

Auch diese Kontrolle ergab eine hohe Beanstandungsquote von annähernd 50 Prozent und machte wieder einmal deutlich, dass derartige Kontrollen erforderlich sind, um unsere Straßen sicherer zu machen.

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