Justiz & Gesellschaft

Beihilfe zum Selbstmord: Höchstgericht urteilt über Svend Lings

Beihilfe zum Selbstmord: Höchstgericht urteilt über Svend Lings

Höchstgericht urteilt über Svend Lings

Ritzau/hm
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Svend Lings hat nach dem Urteil im Sender TV2 angekündigt, seine Beratungen zum Selbstmord fortzuführen. Foto: Asger Ladefoged/Ritzau Scanpix

Die Behörde für Patientensicherheit brachte die Sache ins Rollen. Nun hat das höchste Gericht Dänemarks abschließend über den pensionierten Arzt Svend Lings und seiner Hilfe zum Selbstmord geurteilt.

Wegen Beihilfe zu zwei Selbstmorden und einem Selbstmordversuch hat das dänische Höchstgericht (højesteret) am Montag den pensionierten Arzt Svend Lings zu 60 Tagen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, muss er nicht hinter Gitter; ob dies so bleibt ist ungewiss: Im Fernsehsender TV2 kündigte Lings Montag an, er werde seine Beratungen fortführen.

Die Behörde für Patientensicherheit hatte Svend Lings im Jahr 2017 angezeigt, nachdem er in einem Programm des Radiosenders Radio24syv mitgewirkt hatte – in seiner Eigenschaft als Mitglieds des Vereins der Ärzte für aktive Sterbehilfe. Lings gab damals im Radiosender an, er habe mehr als zehn Patienten geholfen zu sterben. Die Polizei durchsuchte nachfolgend sein Haus, und die Staatsanwaltschaft klagte ihn in drei Fällen an – zwei Selbstmorde, ein versuchter Selbstmord.

Das Stadtgericht sprach Lings in einem von drei Fällen frei. Das Östliche Landgericht verurteilte ihn danach für alle drei Fälle. Gegen dieses Urteil ging Lings nun an.

Die Verteidigerin des Arztes monierte, das Ausmaß des Mitwirkens im Falle von Beihilfe zum Selbstmord sei sehr viel geringer, als der Begriff Mitwirken in anderen Strafsachen bedeute.

Das Gericht gab der Verteidigerin recht, stellte aber trotzdem ein Mitwirken fest – weil er in zwei Fällen entweder Medikamente für den Selbstmord verschrieben hatte oder geholfen hatte, die Medizin zu erhalten. In dem dritten Fall gab Lings per E-Mail einer Frau Ratschläge, wie sie Selbstmord begehen solle; die Frau hatte um Rat gebeten. Hier war sich  das Gericht uneinig; nur drei der fünf Richter gingen von einem Mitwirken aus.

Mehr lesen