Fehmarnbelt
Generalstaatsanwalt weist Klage von Scandlines ab
Generalstaatsanwalt weist Klage von Scandlines ab
Generalstaatsanwalt weist Klage von Scandlines ab
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Im Jahr 2018 schlussfolgerte der Europäische Gerichtshof, dass die Subventionen für die Bauarbeiten an Land weder die Konkurrenz aushebeln noch den gemeinsamen Handel beeinflussen.
Nach Auffassung der Firmen Scandlines und Stena Line beging der Europäische Gerichtshof eine ganze Reihe an Fehlern, als er im Jahr 2018 sein Urteil zur staatlichen Subventionierung der Verbindung unter dem Fehmarnbelt traf. Diese Auffassung teilt der Generalstaatsanwalt am EU-Gerichtshof in Luxemburg jedoch nicht.
Der Generalstaatsanwalt gab am Donnerstag seine Auffassung bekannt, dass diese spezifische Klage von Scandlines und Stena Line aus dem Jahr 2019 verworfen werden sollten. Andere Klagen laufen weiter.
Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag für ein Urteil. Die Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Scandlines und Stena Line: Entscheidung war fehlerhaft
Scandlines und Stena Line hatten gegen eine Reihe an Punkten geklagt, bei denen sie meinten, dass die Entscheidung des Gerichtshofs fehlerhaft war.
Die Entscheidung des Donnerstags betrifft somit nur einen Teil des umfassenden Komplexes an Klagen der Reedereien über staatliche Subventionen für den Belttunnel.
Scandlines hat mehrere Verbindungen zwischen Dänemark und Deutschland, unter anderem über dem Fehmarnbelt.
Die Firma kämpft bereits seit mehreren Jahren gegen staatliche Subventionierung für den kommenden Konkurrenten – die feste Fehmarnbeltquerung.
Stena Lines hat mehrere Verbindungen zwischen Schweden und Deutschland.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018
Im Jahr 2018 behandelte das EU-Gericht mehrere Fragen in der Angelegenheit. Und diese waren Scandlines zufolge mit Fehlern und Mängeln behaftet.
Der Gerichtshof urteilte im Jahr 2018, dass die EU-Kommission den Fall korrekt behandelt hatte und meinte, dass die Subventionen für die Bauarbeiten an Land weder die Konkurrenz noch den gemeinsamen Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigten.
Der Generalstaatsanwalt kommt zu dem Schluss, dass die Revision der Fährgesellschaften abgewiesen werden sollte.
Am 3.11. wurde im Artikel präzisiert, dass andere Klagen weiterlaufen.