Justiz

Wolfsabschuss: Revisionsgericht verschärft Urteil

Wolfsabschuss: Revisionsgericht verschärft Urteil

Wolfsabschuss: Revisionsgericht verschärft Urteil

Ritzau/hm
Viborg
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Das Westliche Landgericht in Viborg hat das Urteil gefällt: Weiterhin 40 Tage Haft auf Bewährung für Mourits Troldtoft, der nun aber auch für zwei Jahre seinen Jagdschein abgeben muss. Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

Mourits Troldtoft hat im vergangenen Jahr einen Wolf geschossen. Mit dem ersten Urteil waren sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nicht zufrieden. Nun ist das zweite Verfahren zu Ende gegangen.

Das Westliche Landgericht hat in einem Revisionsverfahren um den illegalen Abschuss eines Wolfes das vorherige Urteil bestätigt und verschärft. Wie im Verfahren zuvor verurteilte das Gericht Mourits Troldtoft zu 40 Tagen auf Bewährung, doch verliert er nun auch seinen Jagdschein und kann diesen erst in zwei Jahren wieder erwerben. Troldtoft hatte am 16. April 2018 einen Wolf erschossen. Er gab in der ersten Verhandlung an, er sei davon ausgegangen, einen Mischling zwischen Wolf und Hund erschossen zu haben.

Der Staatsanwalt schenkte dieser These keinen Glauben, sie wurde durch eine DNA-Analyse auch nicht bestätigt. Der Wolf sei für ein 6-jähriges Kind als solcher zu erkennen gewesen, so der Staatsanwalt. Troldtoft sei aber seit langem mit Land- und Forstwirtschaft vertraut und habe das Tier aus seinem Geländewagen heraus mit einem Fernglas beobachtet.

Der Verteidiger mahnte das Gericht, sich in die Rolle eines Schafzüchters zu versetzen. Man beurteile die Dinge anders, wenn man seine eigenen Tiere verletzt oder getötet auffinde, so der Verteidiger.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft waren mit dem ersten Urteil unzufrieden und gingen in Revision.

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