Einreise

Übernachtungsregel soll für Norweger aufgehoben werden

Übernachtungsregel soll für Norweger aufgehoben werden

Übernachtungsregel soll für Norweger aufgehoben werden

Ritzau/kj
Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Die Einreise nach Dänemark soll für Norweger erleichtert werden. Foto: Karin Riggelsen

Bislang müssen Touristen aus Island, Norwegen und Deutschland eine Bestätigung von sechs Übernachtungen vorweisen, um nach Dänemark gelassen zu werden. Dies soll nun nicht mehr für Norweger gelten.

Touristen mit Wohnsitz in Norwegen müssen nicht länger sechs Tage in Dänemark verbringen, um die Grenze überqueren zu dürfen. Dies hat Justizminister Nick Hækkerup (Soz.) am Mittwochmorgen bekannt gegeben.

„Norwegen geht auf das Grenzlandmodell über. Das heißt, die Sechs-Tage-Regel gilt nicht mehr für Personen mit Wohnsitz in Norwegen“, sagt er. Derzeit sind auch Touristen aus dem Grenzgebiet in Skåne, Halland und Blekinge in Schweden sowie aus Schleswig-Holstein in Deutschland von der Anforderung befreit,  sechs Übernachtungen vorweisen zu müssen.

In einer Pressemitteilung schreibt das Justizministerium Mittwochnachmittag, dass die Lockerung ab 4. Juli gilt.

Anhörung einberufen

Der Justizminister und der Wirtschaftsminister Simon Kollerup (Soz.) wurden zu einer Anhörung vorgeladen, um die Entscheidung der Regierung zu rechtfertigen, dass Touristen sechs Tage bleiben müssen, um in das Land einreisen zu dürfen.

Nick Hækkerup sagt, dass die Regierung die Anforderung für sechs Nächte auf der Grundlage eines Vorsichtsprinzips und zur Begrenzung des Tourismus insbesondere in Kopenhagen eingeführt hat.

Die Regierung öffnete die Grenzen ab dem 15. Juni zunächst für Touristen aus Norwegen, Island und Deutschland unter Auflagen. Die Übernachtung in Kopenhagen und Frederiksberg war jedoch zunächst nicht gestattet.

Nach Protesten der Opposition und der Stadt beschloss die Regierung, diese Entscheidung zu ändern, damit Touristen auch in der Hauptstadt übernachten können.

Um 14.40 durch die Information ergänzt, dass die neue Regelung ab 4. Juli gilt.

 

Mehr lesen