Corona-Maßnahmen
Frust und Verständnis für ungleiche Einreisebestimmungen im Grenzland
Frust und Verständnis für ungleiche Einreisebestimmungen
Frust und Verständnis für ungleiche Einreisebestimmungen
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Nordschleswiger, die für wenige Stunden nach Schleswig-Holstein fahren, müssen spätestens 24 Stunden nach ihrer Rückkehr nach Dänemark einen Corona-Test durchführen. Wer aus Schleswig-Holstein nach Dänemark reist, unterliegt weder bei der Einreise noch bei der Rückkehr nach Deutschland einer Testpflicht.
Seit dem 27. Dezember müssen Menschen mit Wohnsitz in Dänemark nach einem Aufenthalt in Schleswig-Holstein bei ihrer Rückkehr nach Dänemark innerhalb von 24 Stunden einen Corona-Test durchführen, selbst dann, wenn sie voll geimpft sind.
Diese Regel gilt jedoch nicht für Menschen, die in Schleswig-Holstein wohnen. Sie können ohne einen Test nach Dänemark einreisen. Ihre Befreiung von der Testpflicht ist an keinerlei Bedingungen gebunden.
Auch für Personen mit Wohnsitz in Dänemark gibt es Ausnahmen, diese sind allerdings an einige wenige konkrete Voraussetzungen geknüpft.
Unterschiedliche Regeln
Während Menschen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein ohne einen Corona-Testnachweis nach Dänemark einreisen können, um beispielsweise Freunde oder Verwandte zu besuchen, müssen sich Menschen mit Wohnsitz in Dänemark nach einem Besuch von Familienangehörigen südlich der Grenze bei der Wiedereinreise nach Dänemark einem Corona-Test unterziehen.
Dass wir in der jetzigen Lage unterschiedliche Regeln haben, halte ich nicht für ein Problem. Das ist im Rahmen dessen, was nötig ist, damit die Behörden die Lage auch unter Kontrolle haben.
Carsten Leth Schmidt, Schleswigsche Partei
Frust und Verständnis
Bei einigen Menschen in der Grenzregion sorgen die ungleichen Einreisebestimmungen für Frustrationen, die Einführung einer Testpflicht von dänischer Seite ist für sie nur schwer nachzuvollziehen.
Carsten Leth Schmidt, Vorsitzender der Schleswigsche Partei, sieht die unterschiedlichen Bestimmungen in der momentanen Situation hingegen gelassen.
„Dass wir in der jetzigen Lage unterschiedliche Regeln haben, halte ich nicht für ein Problem. Das ist im Rahmen dessen, was nötig ist, damit die Behörden die Lage auch unter Kontrolle haben.“
Dies müsse vor allem vor dem Hintergrund der momentan besonders hohen Zahlen mit Omikron-Infektionsfällen gesehen werden. „Es ist unserer Bürgerpflicht geschuldet, dass man die Lage entsprechend ernst nimmt“, gibt Carsten Leth Schmidt zu bedenken.
Es geht nicht um Grenzschließungen
Eine bessere Koordinierung zwischen Dänemark und Deutschland würde er natürlich begrüßen, aber in der jetzigen Situation, wo es nicht um Grenzschließungen geht, seien unterschiedliche Maßnahmen kein Weltuntergang.
„Es geht um Finessen in der Testpflicht, und das ist nichts, was mich wachhält in diesen Zeiten. Man muss ganz einfach sagen, dass wir uns in einer Periode befinden, wo man sehr unsicher ist, und dann ist das nichts, wo ich aus den Wolken falle, solange die ungleichen Regeln nicht unseren Verkehr in einer Art beeinflussen, dass man nicht mal seine Familie besuchen könnte“, sagt Carsten Leth Schmidt.