Barrieren

Kein Schulbesuch in SH für Grenzpendler-Kinder aus Dänemark

Kein Schulbesuch in SH für Grenzpendler-Kinder aus Dänemark

Kein Schulbesuch in SH für Grenzpendler aus Dänemark

Kopenhagen/Schleswig-Holstein/Nordschleswig
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Wer von Deutschland nach Dänemark zieht, muss den Platz in der Schule in Deutschland aufgeben. Foto: Martin Ziemer, Flensborg Avis

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Während Kinder von Grenzpendlern aus Deutschland problemlos Schulen in Dänemark besuchen können, gilt dies in die Gegenrichtung nicht. 

Wer von Dänemark aus zur Arbeit nach Deutschland pendelt, kann seine Kinder dort nicht in die Schule schicken. Zumindest gibt es keinen Länderzuschuss dafür. Dies betrifft unter anderem die Schulen der dänischen Minderheit.

„Es wenden sich jedes Jahr mehrere Familien an uns und berichten von dem Problem“, erzählt Peter Hansen, Leiter des Regionskontors der Region Sønderjylland-Schleswig. 

Häufig kommen die Anfragen von Familien, die von Deutschland nach Dänemark umziehen möchten. 

„Wir haben ja im Grenzland eine hohe Mobilität über die Grenze hinweg. Viele wollen jedoch gerne die Anknüpfung an die Kultur und Sprache bewahren. Sehr häufig geht es auch um Kinder, denen nur ein oder zwei Schuljahre fehlen, und ein Schulwechsel daher nicht besonders sinnvoll ist“, so Hansen.

Peter Hansen sieht Bedarf für eine einheitliche Lösung beiderseits der Grenze. Foto: Dirk Thöming

EU eingeschaltet

In Dänemark ist die Rechtslage anders. Hier können Grenzpendler ihre Kinder in die dänische Schule schicken. Schließlich zahlen sie ja auch in Dänemark Steuern. 

Das Regionskontor hatte sich daher an die EU-Kommission gewandt und diese gebeten, juristisch zu klären, ob es einen Anspruch auf grenzüberschreitenden Schulbesuch gibt.

Der Flensburger Europa-Abgeordnete Rasmus Andresen (Grüne) hat jetzt mit einer Anfrage an die Kommission noch einmal nachgehakt. 

„In einer europäischen Grenzregion muss es so einfach wie möglich sein, grenzüberschreitend zu leben. Dass immer mehr Grenzpendler-Familien aus Dänemark bei der freien Schulwahl in Schleswig-Holstein an bürokratische Grenzen stoßen, halte ich für falsch“, meint er. 

Rasmus Andresen
Rasmus Andresen (Grüne) hat eine Anfrage an die EU-Kommission gerichtet. Foto: PR

Laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz muss man seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, damit der Landeszuschuss fließen kann. Konkret möchte Andresen nun wissen, ob zwischen dem Landesgesetz und dem EU-Recht in diesem Punkt ein Konflikt besteht. 

„Mit der Anfrage an die EU-Kommission erhoffe ich mir mehr Klarheit bezüglich der rechtlichen Situation von Grenzpendler*innen. Im Rahmen der Freizügigkeit von Arbeitnehmer*innen in der Europäischen Union darf eine freie Schulwahl nicht ausgeschlossen sein, und es müssen die gleichen Rechte auch für Grenzpendler*innen gelten“, so Andresen in seiner schriftlichen Antwort.

Umzugspläne aufgegeben

Das Regionskontor berichtet, dass die jetzige Rechtslage auch die Mobilität behindert. 

„Uns sind Fälle bekannt, wo Familien die Pläne von einem Umzug nach Dänemark aufgeben, wenn sie erfahren, dass die Kinder nicht in ihrer Schule bleiben können“, erläutert Hansen. 

Eine bilaterale Absprache, die den Besuch der Schulen auf beiden Seiten der Grenze garantiert, wäre eine naheliegende Gelegenheit, die schönen Worte der Deutsch-Dänischen Freundschaftserklärung mit Inhalt zu füllen.

Peter Hansen, Leiter des Regionskontors

Andresen meint, auch der Landtag müsse in dieser Sache aktiv werden.

„Unabhängig von der Antwort der Kommission setze ich auf eine Lösung auf Landesebene und stehe dazu auch im Austausch mit unserer Grünen Landtagsfraktion in Kiel." Immerhin sind die Bündnisgrünen auch Teil der Landesregierung. 

Auch Peter Hansen meint, eine politische Lösung könne notwendig werden.

„Nun wollen wir zunächst die Klärung durch die Kommission abwarten. Kommt diese zu dem Ergebnis, dass die schleswig-holsteinische Regelung rechtens ist, dann setzen wir auf eine politische Initiative. Eine bilaterale Absprache, die den Besuch der Schulen auf beiden Seiten der Grenze garantiert, wäre eine naheliegende Gelegenheit, die schönen Worte der Deutsch-Dänischen Freundschaftserklärung mit Inhalt zu füllen“, sagt er.

Die EU-Kommission hat nun eine Frist von sechs Wochen, um Andresens Anfrage zu beantworten.

 

 

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