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Bewertungsbehörde: Hoher Grundstückswert ist kein Systemfehler

Bewertungsbehörde: Hoher Grundstückswert ist kein Systemfehler

Bewertungsbehörde: Hoher Grundstückswert kein Systemfehler

ghe/Ritzau
Kopenhagen
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Ein Haus ist zu verkaufen
Hausbesitzerinnen und -besitzer bekommen neue Bewertungen für ihre Grundstücke und Immobilien. Foto: Karin Riggelsen

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Viele Eigentümerinnen und Eigentümer hatten sich am Dienstag über ihre vorläufige Grundstücksbewertung gewundert. Diese ist jedoch nicht so rätselhaft, wie es scheint, heißt es von der zuständigen Behörde.

Es ist nicht unbedingt ein Fehler, wenn einige Hausbesitzerinnen und -besitzer sehr hohe Bewertungen für ihren Grundbesitz bekommen haben, sagt der stellvertretende Direktor für Grundsteuer und Daten bei der dänischen Bewertungsbehörde, Claus F. Houmann. 

Hohe Grundstückswerte

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer hatten sich am Dienstag über die vorläufige Grundstücksbewertung gewundert. Sie stellen fest, dass der Wert ihres Grundstücks (grundværdi) viel höher ist als der Immobilienwert (ejendomsværdi), der sich aus dem Wert des gesamten Grundstücks einschließlich der darauf befindlichen Gebäude ergibt.

Dies ist jedoch nicht so rätselhaft, wie es scheint, erklärt Houmann. Denn während der Grundstückswert eine Schätzung des Marktpreises hier und jetzt ist, ist der Bodenwert ein Ausdruck dessen, was das Grundstück in seinem unbebauten Zustand wert ist.

Grundsatz galt bereits vor 2017

„Dabei geht es unter anderem darum, was man auf dem Grundstück bauen kann. Wenn zum Beispiel zwei Häuser auf dem Grundstück gebaut werden können, sollte der Bodenwert dies widerspiegeln. So lauten die Regeln, und sie sind sehr klar. Sie sind politisch festgelegt und stehen direkt im Gesetz“, sagt er und fügt hinzu, dass es sich nicht um neue Regeln handelt. Es gehe um einen Grundsatz, der bereits vor 2017 gegolten habe, und es sei auch eine Praxis, die seit 2017 gelte.

Nur kleine Anzahl von Fällen

Obwohl in verschiedenen Medien zahlreiche Beispiele von Immobilien beschrieben wurden, bei denen der Bodenwert mancherorts mehr als das Doppelte des Immobilienwerts beträgt, glaubt Claus F. Houmann, dass es sich dabei um eine kleine Anzahl von Fällen handelt. „Wir haben gesehen, dass es vereinzelt Orte gibt, an denen der Bodenwert sehr hoch angesetzt ist. Aber das ist die klare Ausnahme, wenn wir das ganze Land betrachten.“

Nichtsdestotrotz konzentriert sich die dänische Bewertungsbehörde auf die hohen Bodenwerte, und deshalb werden sie auch im Zusammenhang mit den endgültigen Bewertungen, die später erstellt werden, überprüft werden.

„Wenn wir die endgültigen Bewertungen erstellen, werden wir die Frage der Unterteilungsmöglichkeiten noch einmal überprüfen“, verspricht er. Sollte sich herausstellen, dass die vorläufige Bewertung zu hoch ausgefallen ist, wird der Bodenwert angepasst und die Steuer entsprechend niedriger ausfallen.

Zunächst keine höhere Grundsteuer

Unabhängig davon werden Hausbesitzerinnen und -besitzer, die von einem starken Anstieg der Grundstücks- und Immobilienwerte betroffen sind, durch den Steuerrabatt geschützt, der sicherstellt, dass sie in den kommenden Jahren bis zum Vorliegen der endgültigen Bewertung keine höhere Grundsteuer zahlen müssen.

Die Bewertungsbehörde ermutigt außerdem alle, die der Meinung sind, dass ihre Immobilie zu hoch veranlagt wurde, sich an das Amt zu wenden, um die Veranlagung erneut überprüfen zu lassen.

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