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Kindesmissbrauch: Dreieinhalb Jahre Haft für Musiklehrer

Kindesmissbrauch: Dreieinhalb Jahre Haft für Musiklehrer

Kindesmissbrauch: Dreieinhalb Jahre Haft für Musiklehrer

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

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In einer Hamburger Jugendeinrichtung wollen Mädchen Schlagzeugspielen lernen. Die Kinder und ihre Eltern ahnen nicht, dass der Lehrer kriminelle Absichten verfolgt. Das Landgericht verhängt eine Gefängnisstrafe - und findet harte Worte für...

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von jugendpornografischen Schriften hat das Landgericht Hamburg einen Musiklehrer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In einer Jugendeinrichtung im Stadtteil Jenfeld habe er sich zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 das Vertrauen von acht- bis zehnjährigen Mädchen erschlichen, die bei ihm Schlagzeugunterricht nahmen, erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, Torsten Schwarz, am Donnerstag. Bei verschiedenen Gelegenheiten habe der 52-Jährige an vier Mädchen mehrfach sexuelle Handlungen vorgenommen. Die Folgen für die Kinder seien gravierend gewesen. Eine vorher lebensfrohe gute Schülerin sei nicht mehr zum Unterricht gegangen, ihre Leistungen seien abgesackt, sie habe ihre Freunde verloren und befinde sich in therapeutischer Behandlung.

Der Angeklagte habe die Mädchen aus schwierigen familiären Verhältnissen zum Eisessen eingeladen, ihnen Geschenke gemacht und sich bei den Familien eingeschlichen - alles mit dem Ziel, die Kinder zu missbrauchen. «Sie haben nicht gewusst, mit welchem Wolf im Schafspelz sie es zu tun hatten», sagte Schwarz. Der Angeklagte sei pädophil und trage eine große Schuld.

Eine Neunjährige hatte er in seinem Auto auf den Schoß genommen und sie an Brüsten und Intimbereich gestreichelt. Eine andere Neunjährige sollte zum Fensterschließen im Gebäude auf einen Sims steigen. Dann habe er ihr zum Schein heruntergeholfen und sie dabei berührt. Ein weiteres Mädchen sollte sich zur Entspannung auf den Boden legen, wo er es massierte. Ursprünglich waren 21 Fälle angeklagt, aber nicht alle konnten nach Ansicht der Strafkammer zweifelsfrei bewiesen werden.

Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Darum mussten die Mädchen im Prozess aussagen. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass er nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens unter falschem Namen einen Job als Schwimmlehrer angenommen hatte. Außerdem habe er Kinder in einem Park angelockt und in einen Keller geführt. Dabei sei aber nichts passiert, sagte Schwarz. Es sei jedoch zu erwarten, dass der Angeklagte wegen anderer Missbrauchsfälle noch öfter vor Gericht erscheinen müsse, auch in Braunschweig.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigerin eine bewährungsfähige Haftstrafe von unter zwei Jahren. Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen. Den Haftbefehl hielt das Gericht wegen Fluchtgefahr aufrecht.

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