Urteil

Landesverfassungsgerichts über Landtags-Notausschuss

Landesverfassungsgerichts über Landtags-Notausschuss

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SHZ
Schleswig
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Justitia Foto: Rolf Vennenbernd

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Darf der schleswig-holsteinische Landtag in der Verfassung einen Notausschuss verankern? Seine Entscheidung darüber will das Landesverfassungsgericht am Freitag verkünden. Geklagt hat die fraktionslose Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein.

Das Landesverfassungsgericht will heute in Schleswig seine Entscheidung verkünden, ob Schleswig-Holsteins Landtag in der Verfassung einen Notausschuss verankern durfte. Das Parlament hat diese Entscheidung im März 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie getroffen. Der Notausschuss soll zusammentreten und entscheiden, wenn der Landtag dazu nicht in der Lage ist. Die fraktionslose Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein klagt dagegen.

Der Notausschuss mit mindestens elf Abgeordneten soll die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Landtags in einer außerordentlich schweren Katastrophe oder einer epidemischen Lage von überregionaler Tragweite sicherstellen. Sayn-Wittgenstein hält die Regelung für verfassungswidrig, weil ihre Rechte als fraktionslose Abgeordnete eingeschränkt würden. Sie könne weder Mitglied des Ausschusses werden noch über dessen Zusammensetzung mitbestimmen, da die Mitglieder von den Fraktionen bestimmt werden sollen. Das sei ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

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