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Mogensen: Minderheit wird vom Predigtengesetz ausgenommen

Mogensen: Minderheit wird vom Predigtengesetz ausgenommen

Mogensen: Minderheit wird vom Predigtengesetz ausgenommen

Nordschleswig/Kopenhagen
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Die Kirchenministerin strebt beim Predigtengesetz eine Lösung für die deutsche Minderheit an. Foto: Ida Marie Odgaard / Ritzau Scanpix

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Die Nordschleswigsche Gemeinde soll nicht verpflichtet werden, sämtliche Predigten zu übersetzen. Das sagt die Kirchenministerin zu „Flensborg Avis“.

Ein geplantes Gesetz, das bedeutet, dass Predigten in anderen Sprachen ins Dänische übersetzt werden muss, hat in der deutschen Minderheit Verunsicherung und Sorge ausgelöst.

Nun sagt Kirchenministerin Joy Mogensen (Soz.) zu „Flensborg Avis“, dass die Gottesdienste der Nordschleswigschen Gemeinde nicht von dem Gesetz betroffen sein sollen.

„Das Ziel ist nicht, bei friedlichen Glaubensgemeinschaften einzuschreiten. Wir arbeiten noch daran, wie die Balance aussehen soll. Ich habe während der gesamten Arbeit an dem Gesetz verdeutlicht, dass die Regierung auf die deutsche Minderheit besonders aufmerksam ist“, so die Ministerin.

Modell unklar

Ziel des Gesetzes ist es, hasserfüllten und radikalisierenden Predigten in anderen Sprachen entgegenzuwirken. Hier meint die Regierung vor allem islamistische Extremisten.

„Wenn die Regierung an dem Gesetz festhält, geschieht dies nicht, weil wir Probleme bei der deutschen Minderheit sehen, oder für die dänische Minderheit einen Präzedenzfall schaffen wollen“, sagt Mogensen weiter zu „Flensborg Avis“.

Die Pressestelle des Kirchenministeriums bestätigt gegenüber dem „Nordschleswiger“ die Zitate der Ministerin, teilt jedoch mit, dass sie derzeit keine vertiefenden Kommentare abgeben möchte. Daher bleibt auch unklar, wie man den Begriff „friedliche Glaubensgemeinschaften“ abgrenzen möchte.

Verhaltene Freude

Bei der Nordschleswigschen Gemeinde ist man mit Kommentaren zunächst noch vorsichtig.

 „Wenn es denn so kommt, dann freuen wir uns natürlich für uns“, sagt der Senior der Gemeinde, Mathias Alpen, dem „Nordschleswiger“.

Ursprünglich hatte die Regierung geplant, den Gesetzesentwurf im ersten Viertel dieses Jahres im Folketing einzubringen. Die Ausarbeitung des Vorschlages hat sich jedoch als komplizierter als erwartet erwiesen. Die Pressestelle des Ministeriums teilt mit, dass noch kein Termin für die Vorstellung des Vorschlages feststeht.

„Erst wenn der Entwurf kommt, wissen wir, ob wir uns tatsächlich freuen dürfen. Wir müssen dies abwarten, bevor im Detail zu dem Vorschlag Stellung beziehen können. Bislang hat seitens des Kirchenministeriums kein Dialog mit uns stattgefunden“, so Alpen.

Der Kopenhagener Bischof Peter Skov-Jakaobsen hat den Vorschlag wiederholt kritisiert. Er sieht die Geistesfreiheit, Toleranz und Religionsfreiheit gefährdet.

In einem Artikel in der Kirchenzeitung der Nordschleswigschen Gemeinde, bezieht sich Alpen auf die Forderung Skov-Jacobsen, der Vorschlag solle in seiner jetzigen Form fallen gelassen werden.

„Als deutsche Kirchengemeinden nördlich der Grenze unterstreichen wir diese Forderung, denn das gedachte Gesetz würde die deutschen Gemeinden unter einen unwürdigen Generalverdacht stellen“, schreibt der Senior.

 

 

 

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