Recycling
Nur neun Kommunen startklar für neue Mülltrennung
Nur neun Kommunen startklar für neue Mülltrennung
Nur neun Kommunen startklar für neue Mülltrennung
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Ab Donnerstag sollte eigentlich der Hausmüll in allen Kommunen des Landes in neun Fraktionen sortiert werden, doch drei von vier Kommunen haben um Fristverlängerung gebeten. Nur neun Kommunen können mit der neuen Müllentsorgung planmäßig an den Start gehen.
Schon bald müssen sich alle daran gewöhnen, deutlich mehr Mülleimer in ihrem Haushalt zu haben. Doch noch sind bei weitem nicht alle Kommunen bereit, um die vielen Inhaltsstoffe der Behälter auch angemessen entsorgen zu können.
Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Folketing beschlossen, dass die Müllsortierung in allen Kommunen nach dem gleichen Prinzip vor sich gehen soll. Für den Hausmüll bedeutet das, das er künftig in neun Fraktionen getrennt werden muss – unter anderem Essensreste und Getränkeverpackungen.
Nur neun Kommunen startklar
Allerdings sind nur neun Kommunen zur Frist am 1. Juli dieses Jahres startklar, und zwar Randers, Svendborg, Næstved, Herning, Kolding, Solrød, Hedensted und Frederiksberg.
Das teilt die Umweltbehörde mit. 74 Kommunen haben um eine Ausnahmegenehmigung ersucht und diese auch erhalten. Die übrigen 15 Kommunen haben mitgeteilt, das sie die Frist nicht einhalten können.
Umsetzung nimmt mehrere Jahre in Anspruch
Als Begründung wird vor allem angegeben, dass die Umsetzung neuer Mülltrennungsrichtlinien mehrere Jahre in Anspruch nimmt, es sei denn, die Kommune befindet sich bereits in einem Anpassungsprozess für ihre Abfallsortierung.
Oftmals sind die Kommunen an mehrjährige Verträge mit Entsorgungsunternehmen gebunden. In einigen Fällen können diese neu verhandelt werden, so dass die neuen Mülltrennungsrichtlinien dann berücksichtigt werden.
Die Kommunen haben im Dezember vergangenen Jahres die Verordnung über die neuen Regeln zur Abfallsortierung erhalten. Zwar waren die groben Linien bereits seit dem vergangenen Sommer bekannt, dennoch konnten die konkreten Vorbereitungen erst mit dem Vorliegen der Verordnung beginnen.